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Investitionen in energetische Gebäudesanierung rückläufig

In Kooperation mit dem Baudienstleister Heinze GmbH untersuchten die Wissenschaftler die Investitionen in energetische Gebäudesanierungen im Jahresvergleich und differenziert nach Effizienzmaßnahmen. Grundlagen der gemeinsamen Studie waren Bauvolumenrechnung des DIW Berlin, Erhebungen der Heinze GmbH zum Modernisierungsvolumen kombiniert sowie repräsentative Umfragen unter Mietern und Eigentümern.

Danach wurden für die Dämmung von Dach, Keller und Außenwänden aller Gebäude in Deutschland im vergangenen Jahr gut 20 Milliarden Euro investiert. Die Ausgaben für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren waren ähnlich hoch, für neue Heizungsanlagen und Klimatechnik mit fast 25 Milliarden Euro deutlich höher. Inflationsbereinigt lagen die Investitionen in allen drei Bereichen zwischen zehn und 20 Prozent unter denen im Jahr 2011.

Nach Einschätzung von Martin Gornig, stellvertretender Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin, reicht das Niveau der energetischen Sanierungen nicht aus, um das Potenzial der Energieeinsparungen im Gebäudesektor auszuschöpfen. Es müsse dringend verhindert werden, dass staatliche Fördermittel, wie sie beispielsweise demnächst im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden, in steigenden Preisen verpuffen. Dazu sei eine enge Abstimmung zwischen Produzenten, Baufirmen sowie öffentlichen und privaten Investoren sinnvoll. Die Einrichtung einer entsprechenden Koordinierungsstelle könne helfen, Fördermittel effizient zu verteilen und so auch die Kapazitäten in der Sanierungsbranche zu erhöhen.

Die DIW-Studie ist hier zum Download hinterlegt.

 

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Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen aus dem ERP-Sondervermögen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe sollen mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital unterstützt werden. Ziel der Finanzierunghilfen ist, Unternehmensgründungen und -übernahmen zu erleichtern, die Leistung mittelständischer privater Unternehmen zu steigern sowie Exporte der gewerblich orientierten Wirtschaft zu fördern. Förderschwerpunkte im Jahr 2024 sind die Schlüsselbereiche Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital. „Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend notwendige Transformation der deutschen Wirtschaft voranzutreiben“, heißt es aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). „Denn die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, der Wechsel hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erfordern von kleinen und mittleren Unternehmen erhebliche Investitionen.“

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz wird jährlich verabschiedet. Es legt den Wirtschaftsplan des vom Bund verwalteten ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr fest und schafft so die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit. Die ERP-Förderkredite werden großteils über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Sie müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank beantragt werden. Interessierte finden hier mit einer Stichwortsuche passende Förderprogramme.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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