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Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen kommen

Konkret sollen folgende Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen werden:

  • Steckersolargeräte werden privilegierte bauliche Maßnahmen: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter erhalten grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Hinsichtlich des „Wies“ der Installation haben die anderen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer ein Mitspracherecht.
  • Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sollen künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass die Versammlungen ausschließlich online stattfinden können. Damit wird eine sogenannte Mehrheitsbeschlusskompetenz für die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen. Ein entsprechender Beschluss soll nach dem Gesetzentwurf längstens einen Zeitraum von drei Jahren vorsehen können. Virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen müssen hinsichtlich Teilnahme und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sein. 
  • Die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten soll erleichtert werden, soweit es um Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geht. Diese Neuerung hat insbesondere für die Errichtung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen praktische Bedeutung. Hier spielen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten bereits heute eine wichtige Rolle. 

Das Ministerium hat einen Katalog mit FAQs dazu zusammengestellt. Diesen finden Sie hier .

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Investitionen in energetische Gebäudesanierung rückläufig

In Kooperation mit dem Baudienstleister Heinze GmbH untersuchten die Wissenschaftler die Investitionen in energetische Gebäudesanierungen im Jahresvergleich und differenziert nach Effizienzmaßnahmen. Grundlagen der gemeinsamen Studie waren Bauvolumenrechnung des DIW Berlin, Erhebungen der Heinze GmbH zum Modernisierungsvolumen kombiniert sowie repräsentative Umfragen unter Mietern und Eigentümern.

Danach wurden für die Dämmung von Dach, Keller und Außenwänden aller Gebäude in Deutschland im vergangenen Jahr gut 20 Milliarden Euro investiert. Die Ausgaben für die Erneuerung von Fenstern und Außentüren waren ähnlich hoch, für neue Heizungsanlagen und Klimatechnik mit fast 25 Milliarden Euro deutlich höher. Inflationsbereinigt lagen die Investitionen in allen drei Bereichen zwischen zehn und 20 Prozent unter denen im Jahr 2011.

Nach Einschätzung von Martin Gornig, stellvertretender Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte im DIW Berlin, reicht das Niveau der energetischen Sanierungen nicht aus, um das Potenzial der Energieeinsparungen im Gebäudesektor auszuschöpfen. Es müsse dringend verhindert werden, dass staatliche Fördermittel, wie sie beispielsweise demnächst im Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden, in steigenden Preisen verpuffen. Dazu sei eine enge Abstimmung zwischen Produzenten, Baufirmen sowie öffentlichen und privaten Investoren sinnvoll. Die Einrichtung einer entsprechenden Koordinierungsstelle könne helfen, Fördermittel effizient zu verteilen und so auch die Kapazitäten in der Sanierungsbranche zu erhöhen.

Die DIW-Studie ist hier zum Download hinterlegt.

 

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