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Änderungen bei der Förderung von Heizungen, Einzelmaßnahmen und Eigentumserwerb: Speedbonus kommt, KfW löst BAFA ab

Nach den neuen Vorschlägen der Bundesregierung soll die Zuschussförderung für die Heizungserneuerung ab Januar 2024 so aussehen: Für alle förderfähigen Heizungstechnologien gibt es eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent. Sie kann sich um einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, einen Klima-Bonus (auch Speed-Bonus genannt) von 25 Prozent (zuvor angekündigt: 20 Prozent) und – bei Wärmepumpen – einen Innovationsbonus von 5 Prozent erhöhen. Der maximal mögliche Fördersatz beträgt damit 75 Prozent. Der Klima-Bonus soll denjenigen zu Gute kommen, die früher die Heizung ersetzen als sie per Gesetz müssen. Entsprechend plant die Bundesregierung, diesen Bonus schrittweise von 25 Prozent (2024 und 2025) zu verringern – in 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozentpunkte, danach um jeweils drei Prozentpunkte. Anders als bislang vorgesehen, sollen nicht nur selbstnutzende Eigentümer, sondern auch Wohnungsunternehmen und Vermieter den Klima-Bonus nutzen dürfen. Förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Ebenfalls befristet für die Jahre 2024 und 2025 plant die Bundesregierung, die Fördersätze für weitere Einzelmaßnahmen in der Sanierung wie Dämmung oder Fenstertausch von aktuell 15 Prozent auf 30 Prozent zu verdoppeln. Die förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen betragen bei Wohngebäuden 30.000 Euro je Wohneinheit. Sie erhöhen sie auf 60.000 Euro, wenn für die Maßnahme der iSFP-Bonus gewährt wird. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro können neben der Zuschussförderung einen zinsverbilligten Ergänzungskredit bei der KfW beantragen.

Auch die steuerliche Abschreibung soll in 2024 und 2025 von aktuell 20 Prozent auf dann 30 Prozent angehoben werden.

Die vorübergehend erhöhten Sätze für die Einzelmaßnahmen und für die steuerliche Abschreibung werden 2026 auf die derzeitigen Fördersätze zurückgesetzt.

Für die Heizungsförderung soll künftig die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) zuständig sein, für alle anderen Einzelmaßnahmen und die Heizungsoptimierung weiterhin das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auch bei der Förderung von Bau und Erwerb von Wohnimmobilien plant die Bundesregierung laut Maßnahmenpaket des Wohngipfels Veränderungen:

  • Ab 16. Oktober 2023 gelten für das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) verbesserte Förderbedingungen: Die Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben und die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr erhöht. Die Einkommensgrenze erhöht sich – wie bislang bereits – mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro.
  • Der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden soll in 2024 und 2025 durch ein neues Wohneigentumsprogramm “Jung kauft Alt” gefördert werden. Für die Sanierung sollen an den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angelehnte Auflagen gelten. Das Programm wird über die KfW abgewickelt und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

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Preisanstieg um bis zu 81 Prozent: Heizenergie 2022 deutlich verteuert

Den Daten von co2online zufolge belief sich die Gasrechnung in einem durchschnittlichen Haushalt im Mehrfamilienhaus (70m²-Wohnung) auf 1.475 Euro (plus 80 Prozent). Die durchschnittlichen Heizkosten pro Quadratmeter Gebäudefläche betrugen in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus 21,10 Cent für Erdgas, 20,00 Cent für Heizöl, 18,00 Cent für eine Wärmepumpe, 15 Cent für Holzpellets und 14,50 Cent für Fernwärme. Die milde Witterung und die staatliche Soforthilfe im Dezember haben den Kostenanstieg abgefedert, so co2online. Der Vergleichswerte basieren auf den Angaben von Verbrauchern aus rund 250.000 Energierechnungen und Heizkostenabrechnungen. Mit einem interaktiven Heizkostenrechner können Verbraucher ihre Heizkosten im Vergleich zu den Durchschnittswerten prüfen. Das kostenlose Tool ist hier zu finden.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat in seinem jährlichen Wärmemonitor Zahlen zu Haushalten, die mit Erdgas, Heizöl oder Fernwärme heizen, veröffentlicht. Danach stiegen die Preise für Erdgas und Heizöl im gewichteten Mittel bundesweit im Schnitt um 29 Prozent. Die Kostenerhöhungen fielen regional sehr unterschiedlich aus – zwischen 17 Prozent in Sachsen und 47 Prozent in Schleswig-Holstein. Die Haushalte konnten die Mehrkosten teils dämpfen, in dem sie weniger heizten und den Heizenergiebedarf bei Erdgas, Heizöl und Fernwärme im Mittel um durchschnittlich fünf Prozent pro Quadratmeter verringerten. Die Haushalte in Schleswig-Holstein verbrauchten 7,3 Prozent weniger, die in Baden-Württemberg ein Prozent weniger. Der Wärmemonitor basiert auf Daten des Immobiliendienstleisters ista aus bundesweit 150.000 Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit rund einer Millionen Wohneinheiten. Den DIW Wärmemonitor können Sie hier in voller Länge lesen.

 

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