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Energiekosten: Preisrückgang nach einer teuren Heizperiode

Eine drei- bis vierköpfige Familie in einem freistehenden Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden musste laut den Daten des Vergleichsportals Verivox für die Heizmonate September bis April durchschnittlich 2.436 Euro für Gas zahlen. Ohne die staatlichen Hilfen (Wegfall des Dezember-Abschlags und seit Januar gültige Gaspreisbremse) wären Gaskosten in Höhe von 3.027 Euro entstanden. Für Heizöl betrugen die Kosten im Musterhaushalt in der abgelaufenen Saison 2.042 Euro. „Auch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen konnten nicht verhindern, dass dieser Winter so teuer war wie nie”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. Er wies zugleich darauf hin, dass sich die Lage an den Beschaffungsmärkten deutlich entspannt hat. Viele Versorger geben die gesunkenen Einkaufspreise an die Kunden weiter. Den Analysen des Vergleichsportals zufolge sanken die Kosten für 20.000 Kilowattstunden Gas im Musterhaushalt von 4.107 Euro im Oktober 2022 auf 2.439 Euro im April 2023. Für 20 Hektoliter Heizöl mussten Verbraucher im Oktober 2022 noch 3.008 Euro, im April 2023 nur noch 1.936 Euro.

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GEG-Novelle im Bundesrat: Länder verlangen Änderungen

In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat unter anderem die Sonderregelung für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, kontrovers diskutiert. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass diese bei einem irreparablen Defekt ihres bisherigen Wärmeerzeugers (Havariefall) von der Pflicht, innerhalb von drei Jahren eine neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien einzubauen, befreit sind. Der VDIV Deutschland hatte – neben anderen Punkten – die Altersgrenze in seiner Stellungnahme vom 12. April 2023 stark kritisiert, unter anderem weil völlig offen gelassen wird, wie in Wohnungseigentümergemeinschaften damit umgegangen werden soll. Die Länderkammer bittet nun um Prüfung der Altersgrenze. Die Ausschüsse hatten dazu unterschiedliche Empfehlungen abgegeben und als Maßstab anstelle des Lebensalters das Einkommen oder das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgeschlagen. 

Debattiert wurde auch darüber, mit welchen Bauweisen die Anforderung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umgesetzt werden darf. Der Bundesrat folgte der Empfehlung von zwei Ausschüssen, abweichend vom Regierungsentwurf nicht nur in der Sanierung, sondern auch im Neubau Biomasseheizungen zuzulassen.

Keine Änderung hingegen wurde für die geplante Verfahrensweise in Wohnungseigentümergemeinschaften vorgeschlagen (über diese hatte der VDIV in den letzten Newslettern bereits berichtet, bspw. hier und hier). Vielmehr begrüßen die Ländervertreter, dass ausführliche Regelungen getroffen wurden. Sie empfehlen außerdem, „Erneuerbare Heizungsanlagen“ als privilegierte Vorhaben ins Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) aufzunehmen.

Die Bundesratsdrucksachen finden Sie hier: (Bundesratsdrucksache 170/23) und (Bundesratsdrucksache 170/1/23 (neu).

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