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Bundeskartellamt prüft möglichen Missbrauch der Energiepreisbremsen-Gesetze

Konkret nimmt die Behörde nach eigenen Angaben eine zweistellige Zahl an Gasversorgern und über hundert Wärmenetze unter die Lupe. Betroffen seien in beiden Bereichen jeweils rund 15 Prozent der bislang für das erste Quartal 2023 geltend gemachten Entlastungssummen. Das Bundeskartellamt hat außerdem Verfahrenseinleitungen im Bereich Strom angekündigt.

Bereits bei der Verabschiedung der Gesetze gab es Befürchtungen, dass Unternehmen die Regelungen ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Mit den Missbrauchsverboten der Preisbremsen-Gesetze wurde die Grundlage für die nun angestoßenen Prüfungen geschaffen.

Das Bundeskartellamt hatte für die Missbrauchsaufsicht Anfang des Jahres eine neue Abteilung aufgebaut. Sie analysiert insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen aus sämtlichen Antrags- und Meldedaten der Versorger. Als auffällig identifizierte Unternehmen werden systematisch und datengestützt befragt. Verstöße gegen die Missbrauchsverbote können mit Bußgeldern bestraft werden. Unrechtmäßig erhaltene Ausgleichszahlungen müssen die Unternehmen erstatten.

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Stiftung Warentest zur Preisspanne bei Wärmepumpentarifen

Das Zählersystem bestimmt dabei das Einsparpotenzial. Nur wer den Wärmepumpenstrom getrennt vom Haushaltsstrom misst, kann zwei unterschiedliche Tarife abschließen. Die getrennte Messung kann über zwei Eintarifzähler erfolgen. Für die wird dann auch zweimal eine Grundgebühr fällig. Den Verbraucherschützern zufolge liegt die für Wärmepumpentarif zwischen 37 und 171 Euro im Jahr. Bei geringem Wärmestromverbrauch und hoher Grundgebühr für den zweiten Zähler rechnet sich dieses Modell unter Umständen nicht. Alternativ lässt sich der Verbrauch im Haushalt und durch die Wärmepumpe über einen Doppeltarifzähler messen. Auch das kann Auswirkungen auf die Grundgebühr haben.

In der Befragung von Stiftung Warentest haben 41 von 500 Stromanbietern Angaben zu Preisen und Konditionen für 73 Wärmepumpentarife gemacht. Dabei zeigte sich eine Preisspanne von 16 bis 60 Cent pro Kilowattstunde. Bei einigen regionalen Tarifen lag der Wärmepumpenstrom damit unter dem Referenzpreis der geplanten Preisbremse von 28 Cent pro Kilowattstunde. Laut gemeinsamem Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt betrug der Bruttogesamtpreis für Wärmepumpenstrom zum Stichtag 1. April 2022 durchschnittlich 25,07 ct/kWh (2021: 23,80 ct/kWh).

Im Vergleich zum Haushaltsstrom ist der Wärmepumpenstrom in weiten Teilen Schleswig-Holsteins, Meck­lenburg-Vorpommerns und Brandenburgs um 7,0 Cent und mehr günstiger. In Regionen um Tübingen und Reutlingen, rund um Trier und im Kölner Raum ermittelten die Verbraucherschützer mit 2,0 bis 2,9 Cent deutlich geringere Preisabstände.

Der Test Stromtarife für Wärmepumpen steht hier zum kostenpflichten Download zur Verfügung.

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