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Erste Lesung zu virtuellen Eigentümerversammlungen

Strittig ist vor allem die Frage, mit welchem Quorum Eigentümerversammlungen beschließen können , dass ihre Versammlungen künftig rein virtuell stattfinden (wir haben berichtet). Anlässlich der Bundestagssitzung erinnerte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP): „2024 wird ein Jahr des Bürokratieabbaus, der Digitalisierung und der Modernisierung. Schritt für Schritt werden wir überflüssige Vorgaben streichen und mehr Freiraum schaffen für digitale Lösungen. Die Anpassung des Wohnungseigentumsrechts ist Teil dieses Programms. Virtuelle Versammlungen bieten praktische Vorteile. Deshalb wollen wir es für Wohnungseigentümer einfacher machen, ihre Versammlung ausschließlich virtuell abzuhalten. Im Vereinsrecht und im Wirtschaftsrecht haben wir ähnliche Erleichterungen bereits geschaffen. Die Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes ist der nächste Schritt.“ Zustimmung zur virtuellen Eigentümerversammlung und dem 75 Prozent-Quorum kamen auch von der CDU/CSU-Fraktion, B90/Die Grünen und DIE LINKE. Dagegen sind aktuell die SPD-Fraktion und die AfD. Statt eines 75 Prozent-Quorums für einen zustimmenden Beschluss äußerte die SPD das künftig jedem Eigentümer/in das Recht auf online-Teilnahme zustehen sollte. Danach würde es wohl künftig nur noch hybride Versammlungen geben – eine Versammlungsform die die große Mehrheit der Eigentümergemeinschaften ablehnt: zu teuer, zu unpraktikabel. Am 19. Februar kommt es im Deutschen Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung. Für die Immobilienverwaltungen wurde der VDIV Deutschland als Sachverständiger berufen.

Weitere Infos finden Sie in der VDIV-Publikation “Digitalisierung Jetzt! Warum die virtuelle Eigentümerversammlung kommen muss und niemand ausgeschlossen wird.” 

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Grundsteuer-Reform: Mehr als eine Millionen Erklärungen fehlen

Danach fehlten in Niedersachsen und Baden-Württemberg bis Mitte Januar jeweils noch rund 250.000 Erklärungen, in Brandenburg rund 150.000. In Bayern standen zum Jahreswechsel rund 300.000 Erklärungen aus, in Rheinland-Pfalz 245.000 und in Thüringen etwa 100.000. Mehrere Finanzressorts wiesen gegenüber dpa darauf hin, dass die Zahl der fehlenden Erklärungen noch größer sein könnte, da manche mehrfach eingingen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.

Mancherorts werden die Angaben nun geschätzt, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Dort waren etwa 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, mehr als fünf Prozent wurden zudem bislang von den Behörden geschätzt, so die Oberfinanzdirektion mitteilte. Für insgesamt 99,4 Prozent aller Grundstücke seien Bescheide erteilt worden.

Die Abgabefrist war ursprünglich für Ende Oktober 2022 festgesetzt werden, jedoch wegen des schleppenden Rücklaufs in nahezu allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert worden, in Bayern sogar bis Ende April 2023. In vielen Ländern hatten die Behörden nachfolgend Erinnerungsschreiben an die Säumigen versandt.

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