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Zukunftsfähige Stadtentwicklung: Erste Kleinstadtakademie Deutschlands kommt nach Wittenberge

Aufgabe der Akademie ist, Kleinstädte bei der Bewältigung von aktuellen Herausforderungen wie Klimaschutz, demografischer Wandel, Fachkräftemangel oder Digitalisierung zu unterstützen. Zugleich soll sie dazu beitragen, Kleinstädte und ihre Belange sichtbarer zu machen und ihnen eine gemeinsame Stimme zu geben. Aus Sicht des DStGB konzentriert sich die Politik in Deutschland häufig stark auf die Ballungszentren. Die Bedarfe und Probleme der Kleinstädte ließen sich aber nicht mit einer bloßen Adaption von Großstadtrezepten lösen.

Für die Errichtung der Geschäftsstelle Kleinstadtakademie stellt der Bund im Haushalt 2024 bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung. In der Aufbauphase wird das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) fachliche und organisatorische Unterstützung leisten.

Weitere Informationen zu den Themen Kleinstädte und Kleinstadtakademie sind hier zu finden.

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Mehr als 1.600 Anträge zur Förderung von kommunalen Wärmeplänen

Die 1.275 noch nicht abschließend geprüften Anträge sollen im Laufe des Jahres beschieden werden. „Die Bearbeitungsdauer wird insbesondere von der Vollständigkeit der Anträge und der aktiven Mitwirkung der Antragstellenden beeinflusst“, so die Bundesregierung. Sie hat in ihrer Antwort auch eine Detailstatistik veröffentlicht: Mit rund einem Drittel aller Anträge (564) ist das Land Bayern Vorreiter im Ländervergleich. 797 aller Anträge – also knapp die Hälfte – wurden in den Monaten September bis Dezember 2023 eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass die Kommunen bundesweit gesetzlich verpflichtet werden, je nach Größe bis spätestens 2028 Wärmepläne vorzulegen.

Kommunale Wärmepläne wurden im Rahmen der Kommunalrichtlinie vom 1. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 gefördert. Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre für Verpflichtungsermächtigungen war die Antragstellung ab 4. Dezember 2023 nicht mehr möglich. „Die Bundesregierung wird die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen auch in Zukunft unterstützen und hierfür den Ländern im Zeitraum 2024 bis 2028 über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer finanzielle Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro in mehreren Tranchen zur Verfügung stellen“, heißt es in der Bundestagsdrucksache. Eine entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) solle im Laufe des Jahres erfolgen.

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