Archiv für die Kategorie News

60 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen fehlen

Die 60 Milliarden Euro waren ursprünglich dafür vorgesehen, die Folgen der Corona-Pandemie besser bewältigen zu können. Dafür wurde eine Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht. Verfassungsrechtlich ist das in Notlagen zulässig. Die Gelder wurden jedoch nicht während der Pandemie ausgegeben. Im Jahr 2022 beschlossen die Abgeordneten der Ampelfraktionen einen Nachtragshaushalt rückwirkend für 2021 und verschoben die Gelder in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dagegen klagten mehrere Unionsabgeordnete vor dem Bundesfassungsgericht und bekamen Recht. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hat der Bundestag mit seinem Beschluss gegen mehrere Grundsätze verstoßen: Ein Nachtragshaushalt könne nicht rückwirkend für das Vorjahr beschlossen werden. Und: Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend begründet, inwiefern die Umschichtung des Geldes in den KTF im Zusammenhang mit der Corona-Notsituation gestanden habe.

Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Bundesregierung werde den Richterspruch, die Begründung und die Folgen gemeinsam mit dem Bundestag genau auswerten. Das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. „Klar ist auch: Das Urteil wird Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben. Zuflüsse in Höhe von 60 Milliarden Euro aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung“, so Scholz. „Deshalb werden wir den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds im Lichte des Urteils nun zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen einarbeiten und auch eine vorläufige Regelung treffen, damit nicht unnötig Mittel verausgabt werden, die noch nicht festgelegt sind.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner erläuterte die nächsten konkreten Schritte: „Erstens: Die auch bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro werden gelöscht. Zweitens: Ich habe heute nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung eine Sperre des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds vorgenommen. Davon betroffen sind die Verpflichtungsermächtigungen, die für die Jahre 2024 fortfolgende jetzt nicht mehr belegt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Drittens: Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 fortfolgende aufzustellen.“

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Energieökonomen halten einen Großteil der aktuellen Energieausweise für “praktisch unbrauchbar”

In einem Interview mit dem Nachrichten Magazin Spiegel sagte die Wirtschaftswissenschaftlerin und Energieökonomin Constanze Liepold, sie gehe davon aus, „dass ein Großteil der im Jahr 2023 und den Folgejahren ausgestellten und in den nächsten Jahren gültigen Energieausweise praktisch unbrauchbar sein wird.” Sie und ihr Kollege Paul Fabianek begründen ihre Einschätzung mit den krisenbedingt großen Schwankungen im Energieverbrauch in deutschen Haushalten. Während der Corona-Lockdowns im Jahr 2020 seien die Menschen viel zu Hause gewesen und hätten vergleichsweise viel Energie verbraucht. Umgekehrt seien die Bürger nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zum Sparen aufgerufen worden, die Preise seien stark gestiegen. Energieausweise, die aktuell wie üblich auf Basis der Verbräuche der letzten drei Jahre ausgestellt würden, ließen „keinesfalls Rückschlüsse auf die Verbräuche der kommenden Jahre zu”, so Energieberaterin Liepold im Interview. Auch Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bestätigte gegenüber dem Spiegel, die Schwächen von Verbrauchsausweisen würden aktuell besonders deutlich. Die RTWH-Wissenschaftler riefen die Politik auf, die Pflicht für die aussagekräftigeren Bedarfsausweise, bei denen der Energiebedarf eines Hauses detaillierter ermittelt wird, auszuweiten oder alternativ für Verbrauchsausweise längere Betrachtungszeiträume vorzuschreiben.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular