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Förderstopp bei BAFA-Energieberatung dem Aufbauprogramm Wärmepumpe und mehreren KfW-Programmen

Aufgrund der Haushaltssperre dürfen aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Neben der Energieberatung für Wohngebäude liegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt unter anderem auch die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) auf Eis. Förderungen für serielle Sanierungen, klimafreundliche Kältemittel, E-Lastenräder sowie Bürgerenergiegesellschaften für Windräder können ebenfalls vorerst nicht mehr beantragt werden.

Auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gilt für mehrere Programme seit Ende November ein Antrags- und Zusage-Stopp. Dies betrifft den Förderkredit genossenschaftlichen Wohnens (KfW 134), den Investitionszuschuss altersgerecht Umbauen (KfW 455-B), das BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (KfW 805) und den Förderkredit IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (KfW 202). Bereits zugesagte Förderungen sind von der Haushaltssperre nicht betroffen.

Von der Sperre ausgenommen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Programme für E-Autos. Förderanträge können hier auch in 2023 weiterhin gestellt und bewilligt werden.

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Urteil: Bundesregierung muss mit Sofortprogramm beim Klimaschutz nachbessern

Für die Sektoren Gebäude und Verkehr hatte das Umweltbundesamt für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Gemäß § 8 Klimaschutzgesetz muss in einem solchen Fall das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Über die zu ergreifenden Maßnahmen muss die Bundesregierung beraten und diese „schnellstmöglich“ beschließen. Die Ministerien für Bau und Verkehr hatten zwar im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgeschlagen, beschlossen wurden sie jedoch nicht. Vielmehr beschloss die Bundesregierung im Oktober 2023 ein ergänztes Klimaschutzprogramm. Nach Auffassung des Gerichts erfüllt das nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Ein solches müsse kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing kündigte gegenüber der ARD an, die Bundesregierung werde Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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