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Haushalt 2024 steht – mit neuem Förderprogramm für bezahlbaren Wohnraum

Im Vergleich zum Regierungsentwurf wurden damit im Haushalt des Bauministeriums Kürzungen von 230 Millionen Euro vorgenommen. Diese gingen vor allem zu Lasten des Wohngeldes, das jedoch mit 2,15 Milliarden Euro (Regierungsentwurf: 2,42 Milliarden Euro) weiterhin der größte Einzelposten im BMWSB-Etat ist. Für die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz stehen 200 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 170 Millionen Euro) zur Verfügung, für das Baukindergeld 719,47 Millionen Euro (Regierungsentwurf: 749,47 Millionen Euro).

Es gibt in 2024 im Bauressort jedoch auch Geld für neue Projekte. Unter anderem werden im laufenden Jahr für ein Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment“ (KNN) zehn Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm soll neben dem KfW-Programm für den klimafreundlichen Neubau (KFN) und der Kreditförderung Wohneigentum für Familien (WEF) die dritte Säule der Neubauförderung bilden. „Mit diesem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH 55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden und damit auch ein zusätzlicher Mehrwert für den Klimaschutz geschaffen und besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen“, informierte BMWSB-Staatssekretär Sören Bartol den Verband der Immobilienverwalter Deutschland. Das BMWSB werde nun in den nächsten Wochen mit Hochdruck die konkreten Förderkriterien ausarbeiten und stehe bereits in Kontakt mit der KfW, um einen sehr zügigen Programmstart zu ermöglichen.

Bereits vor den Bundestagsbeschlüssen hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau und zum “Jungen Wohnen” 2024 unterzeichnet. Insgesamt stellt der Bund den Ländern 3,15 Milliarden Euro für das Programmjahr 2024 zur Verfügung. 2,65 Milliarden sind für den klassischen sozialen Wohnungsbau vorgesehen, 500 Millionen für die Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende und Studierende. Sobald die Bundesländer die Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet haben, können die Bewilligungen ausgesprochen werden.

Die maßgeblichen Bundestagsdrucksachen finden Sie hier: 20/8661, 20/8662.

Das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 muss den Bundesrat noch passieren. 

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Studie sieht Missverhältnis zwischen Subjekt- und Objektförderung bei Sozialwohnungen

Die Wissenschaftler haben neben der Entwicklung des Wohnungsbestandes und der Mietkosten das Verhältnis von Ausgaben für die Subjektförderung (Wohngeld und anderen Zuschüssen zu Wohnkosten) zu den Ausgaben für die Objektförderung (Aufwand für sozialen Wohnungsbau) untersucht. Ihr Fazit: „Deutlich wird das gegenwärtige Missverhältnis bei den eingesetzten Mitteln. Die reinen Unterkunftskosten (Job-Center, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, HLU) dürften im Jahr 2023 bei über 15 Mrd. Euro liegen. Zusammen mit den bei 5 bis 6 Mrd. Euro erwarteten Wohngeldzahlungen erreichte die Subjektförderung beim Wohnen erstmals mehr als 20 Mrd. Euro. Dagegen lagen die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren bei weniger als 2,5 Mrd. Euro je Jahr. Die Jahrzehnte währende Vernachlässigung der Objektförderung führt heute zu einer Explosion der Subjektförderung. Hier gilt es wieder mehr Ausgewogenheit zu schaffen.“ Die Auftraggeber der Studie (Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, Deutscher Mieterbund, Deutsche Gesellschaft für Mauerwerk- und Wohnungsbau, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) bewerteten dieses Ergebnis in ihrer gemeinsamen Stellungnahme: „Der Staat betreibt ein Missmanagement bei der Unterstützung fürs Wohnen.“ Das Verbändebündnis fordert, Bund und Länder sollten umgehend ein Förderungspaket von 50 Milliarden Euro auflegen, um den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) kritisierte die Pestel-Studie im Interview mit tagesschau24 als „hochgradig unseriös“: „Also die Pestel-Studie, auf die Sie anspielen, halte ich persönlich für hochgradig unseriös. Das sind Zahlen, die die Kollegen sich ausgedacht haben. Das kommt dann auch zu relativ absurden Ergebnissen. Zum Beispiel ist der Fehlbedarf an Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen wesentlich kleiner als in Sachsen, wo angeblich zehnmal so viele Sozialwohnungen fehlen würden. Das ist nicht seriös.“ Zugleich bestätigte die Ministerin das Defizit: „Es fehlen sogar noch mehr Sozialwohnungen. In der Bundesrepublik gab es auch schon Zeiten mit drei Millionen Sozialwohnungen. Wir sind jetzt bei einer Million gelandet, weil Sozialwohnungen nur meistens 20, 25 Jahre in der Bindung sind und dann ganz normale Wohnungen werden. Wir haben einfach die letzten zwei Jahrzehnte viel zu wenig Geld in Sozialwohnungen investiert. Das rächt sich jetzt. Seit 2021 haben wir da den Schalter umgelegt. Aber es braucht natürlich auch eine gewisse Zeit, bis diese Förderung dann auch tatsächlich auf der Baustelle ankommt und in einer fertigen Wohnung endet.“

Die Studie können Sie hier in voller Länge lesen: https://mieterbund.de/themen-und-positionen/studien/pestel-institut-bauen-und-wohnen-2024-in-deutschland/ 

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