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Debatte im Rechtsausschuss um virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen

Hintergrund der Anhörung ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der unter anderem Regelungen zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen sowie zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten vorsieht. Der VDIV Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf und begleitet das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an (wir haben berichtet).

Unter den Contra-Stimmen war Richter Oliver Elzer aus Berlin, der darauf hinwies, dass einzelne Wohnungseigentümer/innen durch den Beschluss der Mehrheit von der Verwaltung ihres wichtigsten Wirtschaftsguts ferngehalten werden könnten. Dabei sprach er von Zwang und Demokratieverlust. Auch Gabriele Heinrich vom Verbraucherschutz-Verein “Wohnen im Eigentum” war vom Quorum, das der Gesetzesentwurf vorsieht, nicht überzeugt und warnte vor Schwierigkeiten für alte oder bildungsferne Menschen durch rein virtuelle Versammlungen. Ebenso äußerte Rechtsanwalt Urs Taube Bedenken und betonte, dass der Gesetzesentwurf scheinbar von zwei Rechtsgrundsätzen im Zusammenhang mit Wohnungseigentümerversammlungen abweiche: der Teilhabe am Entscheidungsfindungsprozess in der Eigentümerversammlung und der grundsätzlichen Nicht-Öffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung.

Auf der Pro-Seite sprach sich Richter Jost Emmerich vom OLG München für die Änderungen aus und lobte den Gesetzentwurf als gerecht im Angesicht der Vielfalt von Wohnungseigentümergemeinschaften. Virtuelle Eigentümerversammlungen seien nicht vorgeschrieben, sondern eine Möglichkeit für diejenigen Gemeinschaften, die sie nutzen möchten. Das besondere Quorum von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen schütze die Wohnungseigentümer/innen ausreichend. Schon diese Mehrheit werde sich nur selten finden. Der Gesetzesentwurf werde der Vielgestaltigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften gerecht und ermögliche die virtuelle Versammlung nur in Ausnahmefällen.

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, nannte den Gesetzesentwurf “kurz, knapp und gut” und betonte die Vorteile virtueller Versammlungen in der Praxis. „Gemeinschaften werden sich in der Zukunft öfter als bisher austauschen und abstimmen müssen. Vielfach kann hier ein weiteres Abstimmungstool helfen, welches Kosten senkt, Teilnahme-Hürden abbaut und schnelle unterjährige Beschlüsse zulässt. Die rein virtuelle Versammlung ist dafür das richtige Instrument und ergänzt bisherige Versammlungsformen, schafft diese aber nicht ab“, so Kaßler. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, betrachtete die rein virtuelle Versammlung als konsequenten und notwendigen Schritt in die digitale Zukunft, der zu begrüßen sei, womöglich aber zu früh komme. Auch der Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, Valentin Todorow, sprach sich für den Gesetzentwurf aus, da die Präsenzversammlung weiterhin relevant bliebe. Er regte an, dass die technischen Anforderungen an die virtuelle Zusammenkunft genauer definiert werden sollte, um Datenschutz- sowie Nichtöffentlichkeitsbedenken auszuräumen.

Inwiefern der Rechtsausschuss die Debatte in den Gesetzentwurf zur 2. und 3. Lesung einfließen lassen wird, ist offen. Weiter Argumente dafür, dass die virtuelle Versammlung eine wichtige Ergänzung im WEG wäre, finden Sie hier.

Die ebenfalls in der Anhörung thematisierte geplante Privilegierung von Steckersolargeräten wurde von Expertinnen und Experten grundsätzlich positiv aufgenommen, einige Details in der Ausgestaltung für Mieter/innen seien nur noch zu klären.

Die Anhörung in Bild und Ton sowie die abgegebenen Stellungnahmen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw08-pa-recht-balkonkraftwerk-989314

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Was macht eigentlich der VDIV Deutschland? Geschäftsführer Martin Kaßler im Gespräch

Eine Säule der Arbeit des VDIV Deutschland bildet die politische Interessenvertretung für Immobilienverwaltungen. Über 60 Gesetze gibt es, die Immobilienverwaltungen in ihrem Arbeitsalltag berücksichtigen müssen. Immer wichtiger wird es da, Immobilien sogar zukunftsorientiert zu „managen“, nicht nur Bestehendes zu „verwalten“. Der VDIV setzt sich dafür ein, den Themen der Immobilienverwaltung (mediale) Aufmerksamkeit zu verschaffen und die passenden politischen Rahmenbedingungen zu gestalten – wie zum Beispiel einen echten Sachkundenachweis für noch mehr Professionalisierung in der Branche einzuführen oder rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen endlich möglich zu machen.

Denn Verwaltungen müssen digitaler und professioneller werden, um Ansprüchen des Gesetzgebers, der Kund/innen und der Dienstleister, mit denen zusammengearbeitet werden muss, zu erfüllen. Daraus folgt die zweite Säule – das Angebot von Weiterbildung und praktischen Arbeitshilfen: die Handlungsempfehlungen und Beschlussvorlagensammlungenbieten praxisnahe Hilfe für den Verwaltungsalltag. Wie sind gesetzliche Vorgaben umzusetzen, was gilt es zu beachten, welche Wege können beschritten werden und wie hoch kann die Vergütung dafür ausfallen? Mit Veranstaltungen von bis zu einwöchigen Fachtagungen über Architekturreisen und eintägige Verwalterforen mit Fachausstellung bis hin zu Online-Seminaren deckt der VDIV alle Interessen und Bedürfnisse ab, die die Geschäftsführenden sowie Mitarbeitenden der Unternehmen haben. Jedes Format bietet sowohl inhaltlichen Mehrwert zu den aktuell relevanten Themen der Branche, als auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen, mit Expertinnen und Experten zu diskutieren oder sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.

Die dritte Säule liegt damit auf der Hand: das Netzwerk. Auf Verbandsebene arbeitet der VDIV Deutschland eng mit seinen Landesverbänden zusammen, die die Ansprechpartner der Mitglieder auf regionaler Ebene sind. In direktem Austausch mit der Praxis, im Zusammenspiel mit Präsidium und Verbandsrat werden Ideen und Anforderungen herausgearbeitet. Für die Mitgliedsunternehmen bietet der VDIV mit der Arbeitsgruppe für große Unternehmen und den Erfahrungsaustauschgruppen einen intensiven, vertrauensvollen Rahmen für direkten Austausch, wertvolle Impulse und neue Ideen.

Im Ergebnis setzt der VDIV Deutschland sich dafür ein, dass Immobilienverwaltungen in eine erfolgreiche Zukunft gehen können: Steigerung der Qualität der Verwaltung, agiles Straffen der Prozesse in den Unternehmen, sinnvolles Digitalisieren der Dienstleistung, cleveres Optimieren der betriebswirtschaftlichen Situation  – und das Aktivwerden um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Den gesamten VerwalterTalk mit RA Steffen Gross sehen Sie hier.

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