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Naturgefahrenportal soll verbesserte Frühwarnung im Katastrophenfall sichern

Die zuständigen Behörden in den Ländern und andere Stellen sollen dort ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen einpflegen, sodass die Bevölkerung bundesweit an zentraler Stelle in einem einheitlichen Format Informationen erhalten kann. „Das ist wichtig, um bei möglichen Naturgefahren aufzuklären und im Katastrophenfall schnell und effektiv warnen zu können“, betonte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP). Laut Bundesregierung verbleibt die Verantwortung für das Warnmanagement im Katastrophenschutz bei den Ländern und deren Kommunen. Bestehende Warnsysteme für Akutwarnungen seien von der Gesetzesnovelle nicht betroffen.

Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesoberbehörde und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Mit der Novelle des DWD-Gesetzes wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund das Portal betreiben und die darin dargestellten Informationen herausgeben kann. Die Einrichtung des Naturgefahrenportals ist das Ergebnis der Beratungen des Bund-Länder-Beirats im Deutschen Wetterdienst sowie zweier Hochwasser-Workshops beim DWD, in denen die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 analysiert und aufbereitet wurde.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt das Naturgefahrenportal, fordert jedoch, dass dies auch Karten mit adressgenauer Darstellung der Gefährdungslage beinhalten müsse, um Eigentümer*innen, Mieter*innenn und Unternehmen Anreize für Prävention und Schadenminimierung zu geben.

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Trübe Prognosen im Frühjahrsgutachten

Die fünf Wissenschaftler (Prof. Lars Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts an der Universität Freiburg, Sven Carstensen, bulwiengesa, Michael Gerling, EHI Retail Institute, und Carolin Wandzik, Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung, Prof. Dr. Harald Simons, Vorstand bei empirica) bemängeln unter anderem zu hohe staatliche Abgaben und teils unzureichende Förderangebote. Auf dem Wohnungsmarkt sieht Prof. Simons eine Beruhigung auf der Nachfrageseite und zugleich eine deutliche Verschärfung auf der Angebotsseite. „Frühestens ab dem Jahr 2026, wahrscheinlich erst später, kann es schon aufgrund der Bauzeiten zu einem Wiederanstieg der Fertigstellungen kommen“, so sein Fazit. „Voraussetzung für einen Wiederanstieg ist die avisierte degressive AfA, sinkende oder zumindest stagnierende Bauleistungspreise, Maßhalten bei baulichen und kommunalen Auflagen, sinkende Baulandpreise sowie zudem auch noch steigende Neubaumieten.“ Erst in der Summe könne es gelingen, die Auswirkungen der gestiegenen Zinsen auf die „Kostenmiete“ auszugleichen und Wohnungsbauprojekte zurück in die Wirtschaftlichkeit zu führen.

Das „Frühjahrgutachten Immobilienwirtschaft 2024“ können Sie hier in voller Länge lesen.

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