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KI-Verordnung: Bundesregierung legt nationales Umsetzungsgesetz vor

Eine zentrale Rolle soll dabei die Bundesnetzagentur übernehmen. Sie soll künftig als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig sein, soweit keine anderen Fachbehörden verantwortlich sind. Zudem ist bei ihr ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum vorgesehen, das die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen bündeln, Fachwissen aufbauen und als Schnittstelle zu europäischen Institutionen fungieren soll. Darüber hinaus soll eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer eingerichtet werden, die bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme überwacht.

Vorgesehen ist außerdem, die Bundesnetzagentur als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle auszugestalten. Bürgerinnen und Bürger sollen dort mögliche Verstöße gegen die KI-Vorgaben melden können. Die Beschwerden würden anschließend an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet.

Neben Aufsicht und Kontrolle setzt der Gesetzentwurf auch auf Innovationsförderung. Geplant sind Informations- und Beratungsangebote sowie mindestens ein KI-Reallabor, in dem neue Anwendungen unter staatlicher Aufsicht erprobt werden können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups sollen dadurch einen erleichterten Zugang zu KI-Innovationen erhalten.

Der Gesetzentwurf für ein KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (21/4594), mit dem die Durchführung der EU-Verordnung 2024/1689 geregelt werden soll, enthält zudem Bußgeldvorschriften. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden oder notifizierenden Stellen sollen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Mit dem Umsetzungsgesetz schafft die Bundesregierung damit die nationale Verwaltungs- und Aufsichtsstruktur für die europäische KI-Regulierung. Zugleich wird deutlich, dass die Einführung der KI-Verordnung nicht nur mit neuen Pflichten, sondern auch mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand für Bund und Länder verbunden ist.

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Stromspar-Check soll ab 2027 deutlich ausgeweitet werden

Der Stromspar-Check richtet sich seit vielen Jahren an Haushalte mit niedrigen Einkommen. Speziell geschulte Stromsparhelferinnen und Stromsparhelfer beraten direkt vor Ort, geben alltagstaugliche Hinweise zum Energiesparen und statten die Haushalte mit einfachen, aber wirksamen Effizienzlösungen aus. Bundesweit wurden bislang an rund 115 Standorten knapp 500.000 Haushalte beraten. Nach Angaben zum Programm sparen diese im Durchschnitt rund 300 Euro pro Jahr. Insgesamt wurden auf diese Weise bereits rund 1 Million Tonnen CO2 vermieden.

Die Bundesregierung will die Förderung über den Klima- und Transformationsfonds fortführen und in den kommenden Jahren deutlich aufstocken. Nach rund 13 Millionen Euro im Vorjahr stehen für das laufende Jahr gut 18 Millionen Euro bereit. Ab 2027 sind nach aktuellen Planungen bis zu 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen mehr Standorte aufgebaut, mehr Haushalte erreicht und die Einsparwirkungen weiter erhöht werden.

Mehr dazu hier: https://stromspar-check.de/

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