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Gebäudemodernisierungsgesetz: VDIV fordert klare Regeln für die Praxis

Der VDIV Deutschland hat zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes Stellung genommen und deutliche Nachbesserungen angemahnt. Die bis zum 11. Mai 2026 gesetzte Frist von lediglich vier Werktagen sei angesichts der Tragweite des Vorhabens deutlich zu kurz. Der Entwurf betrifft zentrale Fragen von Wärmeversorgung, Gebäudemodernisierung, Solarenergie, Ladeinfrastruktur, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Nachweisen, Abrechnung und Kostenverteilung.

Der Verband unterstützt das Ziel, Gebäudemodernisierung technologieoffen, rechtssicher und sozial ausgewogen auszugestalten. Zugleich weist er darauf hin, dass Immobilienverwaltungen in der Umsetzung eine zentrale Schnittstellenfunktion übernehmen: zwischen GdWE, vermietenden Eigentümerinnen und Eigentümern, Mieterinnen und Mietern, Fachplanern, Energieversorgern, Abrechnungsdienstleistern, Banken und Behörden.

Kritisch bewertet der VDIV Deutschland insbesondere neue Anforderungen durch die vorgesehene Bio-Treppe, unklare Verantwortlichkeiten bei Kostenverteilung und Nachweisen sowie fehlende Passgenauigkeit für die Beschluss-, Finanzierungs- und Umsetzungsrealität von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.

„Technologieoffenheit darf nicht durch neue Rechtsunsicherheit ersetzt werden. Der Entwurf eröffnet Spielräume, verlagert aber zugleich erhebliche Komplexität in die Verwaltungspraxis“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Der Verband fordert klare Zuständigkeiten, digitale und standardisierte Nachweise, realistische Fristen, vergütungsfähige Verwaltungsprozesse und eine Förderkulisse, die für GdWE praktisch nutzbar ist. Gebäudemodernisierung könne nur gelingen, wenn gesetzliche Anforderungen im Gebäudebestand rechtssicher und handhabbar umgesetzt werden können.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme. 

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Bundestag beschließt Digitalisierung beim Vollzug von Immobilienverträgen

Der Bundestag hat am 7. Mai 2026 das Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen beschlossen. Ziel ist es, den Austausch von Dokumenten und Daten zwischen Notarinnen und Notaren, Gerichten, Verwaltungsstellen, Gutachterausschüssen und Finanzbehörden stärker zu digitalisieren.

Der Vollzug von Immobilienverträgen erfolgt heute in Teilen noch papiergebunden. Gerade die Kommunikation mit Verwaltungsstellen und Behörden verursacht dadurch Medienbrüche, Verzögerungen und zusätzlichen Aufwand. Das Gesetz soll hier schrittweise Abhilfe schaffen.

Für den Immobilienmarkt ist das relevant, weil jährlich mehr als eine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie weitere Grundstücksübertragungen beurkundet werden. Künftig sollen Informationen und Dokumente im Rahmen des Vertragsvollzugs elektronisch übermittelt werden können. Für den Austausch außerhalb der Finanzverwaltung ist die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfaches vorgesehen. Für die Kommunikation mit Finanzbehörden soll die Elster-Infrastruktur genutzt werden.

Nach den Änderungen im Rechtsausschuss soll die elektronische Kommunikation mit Behörden bundesweit einheitlich zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Die Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll bis zum 1. Januar 2028 vollständig elektronisch erfolgen. Neu vorgesehen ist außerdem ein elektronisches Abfrageverfahren für Steueridentifikationsnummern über die Bundesnotarkammer beim Bundeszentralamt für Steuern.

Für Immobilienverwaltungen kann die Reform mittelbar zu schnelleren Abläufen bei Eigentumswechseln, Vertragsvollzug und behördlicher Kommunikation beitragen. Entscheidend wird sein, dass die angekündigten Verordnungen praxistaugliche Datenstandards, Dateiformate und Störungsvorsorge klar regeln.

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