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KfW-Förderung für barrierefreien Umbau ausgeschöpft

Am 8. April 2026 war das Antragsportal nach einer zwischenzeitlichen Unterbrechung wieder geöffnet worden. Für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren standen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Nun hat das Bundesbauministerium wegen ausgeschöpfter Mittel einen sofortigen Antragsstopp verfügt.

Gefördert werden mit dem Programm unter anderem bodengleiche Duschen, der Abbau von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Nach Angaben des Ministeriums wurden bislang rund 21.400 Anträge für etwa 26.800 Wohneinheiten bewilligt. Das zugesagte Fördervolumen beläuft sich auf rund 46,1 Millionen Euro. Durchschnittlich entfielen damit etwa 1.720 Euro Zuschuss auf eine geförderte Wohneinheit.

Die schnelle Ausschöpfung der Mittel unterstreicht den hohen Bedarf an barrierearmen und altersgerechten Wohnungen. Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung gewinnt der Umbau bestehender Wohngebäude weiter an Bedeutung. Ob und in welcher Form das Förderprogramm fortgeführt oder erneut mit Haushaltsmitteln ausgestattet wird, ist derzeit noch nicht entschieden.

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Bürokratierückbau: Entlastungen von gut 55 Millionen Euro

Das am 23. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Gesetz reduziert verschiedene Vorgaben in der Gewerbeordnung und im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Den größten finanziellen Effekt erwartet die Bundesregierung in der Immobilienbranche: Durch den Wegfall der gesetzlichen Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler einschließlich der damit verbundenen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollen jährlich rund 44,9 Millionen Euro eingespart. Dem VDIV gelang es im Gesetzgebungsverfahren, den Wegfall der Weiterbildungspflicht für Verwalter zu stoppen (wir hatten bereits berichtet: https://vdiv.de/news-details/bundestag-erhaelt-weiterbildungspflicht-fuer-immobilienverwalter).

Weitere rund zehn Millionen Euro Entlastung sollen durch die Abschaffung des Nationalen Heizungslabels entstehen. Seit dem 30. Juli 2026 müssen Bezirksschornsteinfeger ältere Heizungsanlagen nicht mehr entsprechend kennzeichnen. Das Instrument war 2017 eingeführt worden, hatte nach einer Evaluation jedoch deutlich weniger zusätzliche Kesseltausche und Energieeinsparungen bewirkt als ursprünglich vorgesehen.

Neben den finanziell bezifferten Einsparungen soll auch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren Bürokratie reduzieren. Seit dem 24. Juli gilt die sogenannte Genehmigungsfiktion für alle erlaubnispflichtigen Gewerbe. Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten über einen Antrag, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt.

Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buerokratieabbau-heizungslabel-2392140 

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