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Konsum und Bauinvestitionen schoben Wirtschaft 2025 an – Staatsdefizit aber nach oben korrigiert

Ein kräftigeres Schlussquartal hat der deutschen Wirtschaft 2025 ein kleines Plus ermöglicht. Nach endgültiger Bestätigung des Statistischen Bundesamtes stieg das Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal preis, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent. Wachstumstreiber waren insbesondere steigende private und staatliche Konsumausgaben, zudem legten die Bauinvestitionen deutlich zu. Insgesamt erreichte Deutschland im Gesamtjahr 2025 ein Wachstum von 0,2 Prozent und beendete damit zwei Jahre ohne Plus. 

Parallel dazu wurde die Haushaltslage für 2025 nach oben korrigiert. Das Finanzierungsdefizit des Staates belief sich nach vorläufigen Berechnungen auf 119,1 Milliarden Euro und lag damit um 3,9 Milliarden Euro über 2024. Bezogen auf das nominale BIP ergibt sich erneut eine Defizitquote von 2,7 Prozent, nachdem in einer früheren vorläufigen Schätzung für 2025 noch 2,4 Prozent ausgewiesen worden waren. Deutschland bleibt damit unter der europäischen Defizitobergrenze von 3 Prozent. 

Die Bundesbank erwartet, dass sich die Defizitquote in den kommenden Jahren deutlich erhöhen kann, unter anderem durch kreditfinanzierte Mehrausgaben für Infrastruktur und Verteidigung. 

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CDU fordert Genehmigungsfiktion für Bauanträge

Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag am 20. und 21. Februar 2026 in Stuttgart weitere Maßnahmen beschlossen, um Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Kernpunkt ist eine Genehmigungsfiktion für Bauanträge: Behörden sollen spätestens drei Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen entscheiden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Bescheid, soll auf Wunsch des Bauherrn die Genehmigung als erteilt gelten. Zusätzlich sieht der Beschluss eine Vollständigkeitsfiktion vor: Ein Bauantrag gilt nach Ablauf eines Monats als vollständig eingereicht, wenn die Behörde bis dahin keine fehlenden Unterlagen nachfordert. 

Eine Genehmigungsfiktion würde die Steuerbarkeit von Projektzeitplänen erhöhen, zugleich aber die Anforderungen an die Qualität der Erstunterlagen verschärfen, weil Vollständigkeit und Fristenlauf zum taktischen und rechtlichen Drehpunkt werden. In der Praxis hängt die Wirkung zudem von der konkreten Umsetzung in Landesrecht und Verwaltungsvollzug ab.

Einordnen lässt sich der Vorstoß vor dem Hintergrund bereits bestehender Beschleunigungs- und Digitalisierungsansätze im Bauplanungsrecht. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, verkündet am 6. Juli 2023 und in Kraft seit 7. Juli 2023, wurden digitale Beteiligungsprozesse zum Regelfall und Fristen in Teilen verkürzt.

Für Verwaltungen empfiehlt sich, bei Neubau und größeren Bestandsprojekten den Fokus noch stärker auf frühzeitige Unterlagenvollständigkeit, nachvollziehbare Prüflogiken und saubere Fristenkontrolle zu legen. Das reduziert Nachforderungsschleifen, erhöht die Planbarkeit gegenüber Eigentümern und senkt das Risiko, dass Zeitvorteile im Verfahren später durch Nacharbeiten, Auflagenmanagement oder Rechtsstreitigkeiten wieder verloren gehen.

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