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Neue Baustatistiken sollen Datenlücken schließen und Frühindikatoren für den Wohnungsbau liefern

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Modernisierung des Hochbaustatistikgesetzes und damit eine deutlich engmaschigere Erhebung zentraler Baukennzahlen. Hintergrund sind anhaltend verzögerte Bauprozesse, eine große Diskrepanz zwischen Genehmigungen und Fertigstellungen sowie ein hoher politischer Druck, Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt schneller zu erkennen.

Die Reform sieht vor, statistische Daten künftig in kürzeren Intervallen zu erfassen und erstmals eine eigene Statistik über Baubeginne einzuführen. Diese gilt als zentraler Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung im Hochbau. In den vergangenen Jahren entstanden zunehmend Verzögerungen, obwohl Genehmigungen erteilt wurden. Gründe liegen unter anderem in steigenden Baukosten, Kapazitätsengpässen und spekulativen Projektstrategien. Eine präzisere Erfassung der Baubeginne könnte daher helfen, tatsächliche Bautätigkeit und drohende Ausfälle frühzeitig zu erkennen.

Die Verdichtung der Datenversorgung sowie zusätzliche Auswertungen – etwa zum sozialen Wohnungsbau – sollen bestehende Informationslücken schließen. Einheitliche, monatlich verfügbare Informationen zu Genehmigungen, Baubeginnen und Fertigstellungen gelten als entscheidende Voraussetzung für belastbare Markt- und Politiksteuerung.

Auch bei der Datenqualität gibt es Verbesserungspotenzial: Marktinformationen liegen in Deutschland häufig mit deutlicher Verzögerung vor. Eine regelmäßige, unterjährige Erhebung gilt daher als wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Planbarkeit.

Kritik kommt hingegen von kommunaler Seite und aus mehreren Ländern. Die statistischen Landesämter und Bauaufsichtsbehörden warnen vor erheblichem zusätzlichen Aufwand. Die Digitalisierung sei noch nicht so weit vorangeschritten, um die geplanten unterjährigen Meldungen ab 2025 ohne deutliche Mehrbelastung zu bewältigen. Der Bundesrat hatte bereits auf die fehlende Voll-Digitalisierung hingewiesen. Einzelne Länder fordern, zunächst die geplante europäische Regelung abzuwarten. Das Statistische Bundesamt widerspricht dieser Einschätzung und hält die Umsetzung bis 2026 für realistisch. 

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Bund reaktiviert EH55-Förderung: Neuer Impuls für bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnungsbau

Die Bundesregierung reaktiviert die Neubauförderung für Effizienzhäuser des Standards EH55. Ab Mitte Dezember können Bauherren erneut zinsverbilligte Kredite der KfW beantragen. Für das Programm sind rund 800 Millionen Euro eingeplant. Die Wohnungswirtschaft sieht darin einen dringend benötigten Impuls für die Bauaktivitäten in einem angespannten Marktumfeld.

Besonders gewürdigt wird das Potenzial, kurzfristig zusätzliche Projekte zu ermöglichen. Branchenintern wird davon ausgegangen, dass allein im genossenschaftlichen und kommunalen Bestand mehrere zehntausend Wohnungen realisiert werden könnten. Die hohen Energieeffizienzanforderungen gelten für Neubauten als gut erreichbar, weil Wärmepumpen, Biogas oder der Anschluss an erneuerbare Fernwärme längst zum Standard vieler Planungen gehören.

Die Förderung ist als reines Kreditprogramm ausgelegt und verzichtet auf Zuschüsse. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro abgerufen werden. Entscheidend ist die vollständige Nutzung erneuerbarer Energien für den Wärmebedarf. Damit bringt das Programm sowohl wohnungsbau- als auch klimapolitische Ziele zusammen.

Mehr Infos auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Förderprogramme des BMWSB – Ein Überblick

Weiterführende Infos bei der KfW-Bank

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