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Kommunale Wärmepläne: Warum die Wärmewende vielerorts stockt

Ob Herzensprojekt oder lästige Pflicht – die kommunale Wärmeplanung wird in den Kommunen sehr unterschiedlich gelebt. Klar ist jedoch: Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet, sich mit ihrer künftigen Wärmeversorgung auseinanderzusetzen. In der Praxis trifft diese Mammutaufgabe häufig auf fehlendes Personal, unzureichende Fachkenntnisse und knappe Haushaltsmittel. Eine Umfrage des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende zeigt, dass sich nur eine Minderheit der Kommunen ausreichend gerüstet sieht.

Fortschritte sind dennoch erkennbar. Nach Einschätzung von Greenventory-Geschäftsführer Sven Killinger starten viele Kommunen heute nicht mehr bei null. Erste Wärmenetze, Klimaschutzmanager oder grobe Zielvorstellungen sind oft bereits vorhanden. Was jedoch regelmäßig fehlt, ist ein belastbarer Gesamtüberblick. Relevante Daten liegen in getrennten Silos, etwa bei Stadtwerken, Schornsteinfegern oder Gewerbebetrieben. Ohne Transparenz und gemeinsame Datengrundlage bleiben Wärmepläne jedoch unscharf.

Kritik kommt zunehmend auch aus der Wissenschaft. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bemängelt erhebliche Unterschiede bei Methodik und Datenqualität. Besonders problematisch sind zu optimistische Annahmen zur Sanierungsquote im Gebäudebestand. Viele Wärmepläne kalkulieren dauerhaft mit jährlichen Sanierungsraten von zwei Prozent oder mehr, obwohl die tatsächliche Quote bundesweit bei unter einem Prozent liegt. Die Folge sind zu niedrig angesetzte Wärmebedarfe und planerische Fehleinschätzungen. Studien von McKinsey beziffern den Investitionsbedarf bei einer Sanierungsquote von zwei Prozent bis 2030 auf bis zu 270 Mrd. Euro und verweisen zugleich auf Fachkräftemangel und begrenzte Investitionsbereitschaft als zentrale Hürden.

Wärmenetze spielen in den meisten Szenarien eine zentrale Rolle. Ihr Anteil an der Wärmeversorgung soll sich laut BBSR bis zur Klimaneutralität vervierfachen. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt jedoch stark von lokalen Faktoren ab: Nachfrage, Anschlussquote, verfügbare Wärmequellen und Tiefbaukosten. Gerade in kleineren Kommunen sind dezentrale Lösungen häufig effizienter. Entsprechend wichtig ist Technologieoffenheit in der Planung.

Als entscheidende Partner der Kommunen gelten Stadtwerke und die Immobilienwirtschaft. Große Wohnungsunternehmen können durch ihre Investitionsentscheidungen erheblichen Einfluss auf lokale Wärmestrategien nehmen, etwa als Ankerkunden für Wärmenetze oder durch eigene dezentrale Lösungen. Beispiele aus Bochum oder Hanau zeigen, wie enge Zusammenarbeit und die Nutzung lokaler Potenziale – von Abwasserwärme bis industrieller Abwärme – zu tragfähigen Konzepten führen können.

Zunehmend rückt dabei auch die Strominfrastruktur in den Fokus. Der parallele Ausbau von Wärmepumpen, Photovoltaik, Speichern und Ladeinfrastruktur stellt viele Netze vor neue Herausforderungen. Ohne abgestimmte Stromnetzplanung drohen Engpässe, selbst wenn die Wärmeplanung formal abgeschlossen ist.

Am Ende entscheidet weniger das Papier als die Umsetzung. Wo Wärmepläne nicht fortgeschrieben, digital unterstützt und in konkrete Projekte überführt werden, verpufft ihre Wirkung. Ob die Wärmewende gelingt, hängt damit weniger vom gesetzlichen Zwang ab als vom Zusammenspiel engagierter Kommunen, leistungsfähiger Stadtwerke und einer frühzeitig eingebundenen Immobilienwirtschaft.

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EU-Kommission legt Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vor

Kern des Aktionsplans ist eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften. Mitgliedstaaten sollen künftig leichter in die Lage versetzt werden, bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig kündigt die Kommission an, gemeinsam mit nationalen Behörden Vorschriften und Verfahren zu vereinfachen, die das Wohnungsangebot hemmen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Planungs- und Genehmigungsprozessen. Ergänzend ist eine neue Gesetzgebungsinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vorgesehen. Auch spekulativen Entwicklungen auf den Immobilienmärkten will die EU entgegenwirken.

Finanziell unterlegt wird der Aktionsplan durch Mittel in Höhe von 43 Mrd. Euro, die im langfristigen EU-Haushalt für den Wohnungsbau eingeplant sind. Darüber hinaus soll gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank, nationalen Förderbanken und internationalen Finanzinstitutionen eine paneuropäische Investitionsplattform entstehen. Zusätzliche Investitionen sind unter anderem für Studenten- und Sozialwohnungen vorgesehen. Flankiert werden die Maßnahmen durch ein neues „Europäisches Bauhaus“, das Innovationen im Bau- und Sanierungssektor fördern soll. Der erste EU-Wohnungsbaugipfel unter Leitung des neuen EU-Kommissars für Wohnungswesen, Dan Jorgensen, ist für das kommende Jahr angekündigt. Die Umsetzung des Gesamtpakets ist ab 2027 geplant.

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