Archiv für die Kategorie News

Kleine Kommunen sollen bei der Wärmeplanung entlastet werden

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes beschlossen. Vorgesehen ist eine sogenannte kleine Wärmeplanung für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern. Diese Option kann freiwillig genutzt werden und soll Aufwand sowie Verfahrensdauer deutlich reduzieren. Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien, Dokumentationspflichten sowie Vorgaben zur Datenerhebung werden vereinfacht.

Zudem setzt die Novelle Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Für Gemeindegebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern soll bei der Fortschreibung der Wärmepläne künftig auch die Kälteversorgung berücksichtigt werden. Die Frist für Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungspläne industrieller Wärmenetze soll von Ende 2026 auf Ende 2030 verlängert werden.

Das Wärmeplanungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 und verpflichtet Kommunen, künftige Wärmeversorgungsgebiete auszuweisen. Für Eigentümer, Vermieter, Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Pläne ein wichtiger Anhaltspunkt, ob Fernwärme, Nahwärme oder dezentrale Lösungen künftig realistisch sind.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

BauGB-Upgrade soll Wohnungsbau beschleunigen und Kommunen stärken

Die Bundesregierung will das Bauen in Deutschland dauerhaft einfacher, schneller und kostengünstiger machen – soweit so bekannt. Das Kabinett hat dazu nun die Novelle des Baugesetzbuchs verabschiedet. Im Zentrum stehen ein Vorrang für den Wohnungsneubau in angespannten Wohnungsmärkten, straffere Fristen für Genehmigungen, beschleunigte Umweltprüfungen und mehr kommunale Handlungsmöglichkeiten gegen verwahrloste Immobilien.

Künftig sollen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau erklären können. Damit soll die Ausweisung von Bauland erleichtert und der Wohnungsbau vor Ort stärker priorisiert werden. Zudem sollen Behördenstellungnahmen und Bauleitplanverfahren durch bundeseinheitliche Fristen beschleunigt werden. Bei Umweltprüfungen sollen im Bauleitplanverfahren nur noch die weniger detaillierten Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung gelten.

Gestärkt werden sollen auch die kommunalen Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien. Kommunen sollen einfacher Instandsetzungsgebote aussprechen und bei extremem Missbrauch enteignen können. Zudem ist ein neues Vorkaufsrecht vorgesehen, wenn Erwerber organisierter Kriminalität Vorschub leisten. Ein ursprünglich diskutiertes Vorkaufsrecht bei Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen wurde dagegen gestrichen.

Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte zuvor weitere gesetzliche Lockerungen und eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten angekündigt. Sie sprach sich unter anderem für eine Verlängerung des Programms EH55 Plus aus, dessen Fördermittel in Höhe von 800 Mio. Euro vollständig ausgeschöpft werden sollen. Zudem plant das Bundesbauministerium ein digitales Vergleichstool, das sichtbar machen soll, welche Kommunen wie viele Baugenehmigungen erteilen.

Für die Immobilienwirtschaft ist das BauGB-Upgrade ein wichtiges Signal, aber noch kein ausreichender Durchbruch. Angesichts von nur 206.600 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2025 hatten Verbände, darunter der VDIV Deutschland, zuvor einen „Bau-Turbo II“ gefordert. Dazu zählen ein klar verankertes überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau, verlässliche Förderprogramme, bessere steuerliche Rahmenbedingungen, stabile Finanzierungsbedingungen, ein praxistauglicher Gebäudetyp E und Planungssicherheit bei der Mietenregulierung.

Aus Sicht der Branche bleibt entscheidend, dass die Reformen schnell spürbar werden. Genehmigungserleichterungen, mehr Flexibilität und schnellere Verfahren helfen nur dann, wenn sie in den Kommunen tatsächlich angewendet werden und Investitionen wirtschaftlich tragfähig bleiben. Wohnungsbau, Aufstockung, Nachverdichtung und die Umnutzung leerstehender Büro- und Gewerbeflächen brauchen deshalb nicht nur neue gesetzliche Möglichkeiten, sondern verlässliche Förderung, klare Zuständigkeiten und praxistaugliche Verfahren.

Weitere Details und den Gesetzestext stellt das Bundesbauministerium bereit:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/baugb-upgrade/baugb-upgrade-artikel.html

Den Verbändebrief zum „Bau-Turbo II“ können Sie hier einsehen: https://vdiv.de/fileadmin/user_upload/05_Publikationen/2026-05-22_ENTWURF_APPELL-WoBAU_V2_FINAL__.pdf 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular