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KTF-Bericht: Fördermittel nur zu 56 Prozent abgerufen

Für die Förderung von energieeffizienten Gebäuden waren 16,9 Milliarden Euro vorgesehen. Nur 11,1 Milliarden Euro wurden abgerufen. Der Großteil (8,6 Milliarden Euro) betraf Einzelmaßnahmen. Die Minderausgaben erklärt der Bericht so: „Diese sind darauf zurückzuführen, dass sich größere systemische Sanierungsmaßnahmen verzögerten und beantragte Fördermittel nur teilweise abgerufen wurden.“ Auch seien Verlängerungsmöglichkeiten des Bewilligungszeitraums genutzt worden, so dass sich ein Teil der für 2023 erwarteten Auszahlungen in die Folgejahre verlagere.

Drastisch fiel die Unterschreitung bei der Förderung der seriellen Sanierung aus: Mehr als 127 Millionen Euro waren geplant, knapp 8 Millionen wurden ausgezahlt. Auch die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung blieb mit gut 20 Millionen weit unter den geplanten 70 Millionen Euro.

Den Minderausgaben für Sanierungen standen Überschreitungen in anderen Programmen gegenüber. So fielen die Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge mit 2,6 Milliarden höher aus als geplant (2,1 Milliarden). Die Betreiber von Kohlekraftwerken riefen mit 734 Millionen Euro 45 Prozent mehr Ausgleichszahlungen ab als erwartet (505 Millionen).

Gemäß dem Wirtschaftsplan 2024 sind im Haushaltsjahr 2024 Programmausgaben des KTF in Höhe von 49,1 Milliarden Euro vorgesehen. Mit 16,7 Milliarden Euro ist die BEG 2024 die größte Ausgabenposition.

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Länder wollen Änderungen bei der Grundsteuer

Sie schlagen vor, mit einer bundesgesetzlichen Regelung eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Die Pläne sehen vor, es den Kommunen freizustellen, den Hebesatz für die Grundsteuer B aufzusplitten. Dadurch hätten die Kommunen mehr Entscheidungsspielraum, um die Sätze an die jeweiligen räumlich-strukturellen Verhältnisse vor Ort anzupassen. Zur Begründung verweist der NRW-Finanzminister auf Rückmeldungen im Rahmen der fortschreitenden Berechnungen zur Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 in den Ländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell. Dort zeichne sich ab, dass die Werte für Wohngrundstücke in einigen Kommunen ansteigen, während sie für die Nichtwohngrundstücke fallen würden. „Unter den Ländern sind wir uns einig: Wir brauchen eine kommunal- und bürgerfreundliche Lösung. Eine deutliche Mehrheit der Länder unterstützt die Position“, erklärte Marcus Optendrenk. Gemeinsames Ziel sei ein angepasstes Bundesmodell vor dem 1.1 Januar 2025. „Eine bundeseinheitliche Regelung führt hier am schnellsten zum Ziel. Sollte es beim Bund zu keiner Lösung kommen, setzen wir eine Landeslösung um. Wichtig ist nun, dass eine solche Anpassung zeitnah erfolgt, damit die Kommunen sich rechtzeitig hierauf einstellen können.“

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