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Umfrage zur Bedeutung von energetischen Sanierungen im Mietmarkt

Rund vier von zehn Mietern (38 Prozent) würden sich zusätzlich an Investitionskosten für energetische Sanierungen beteiligen – wenn ihr Vermieter dafür eine stabile Miete für einen längeren Zeitraum zusichern würde. Insgesamt befürchtet die Mehrheit der Mieter (70 Prozent), dass energetische Sanierungen von Immobilien das Angebot an bezahlbarem Wohnraum weiter verschärfen werden. Bei Mietern der Generation 55+ ist diese Sorge besonders ausgeprägt (79 Prozent). Eine große Mehrheit (83 Prozent) glaubt, dass die steigenden Mieten das soziale Miteinander gefährden.

Teil des Trendbarometers war auch eine Befragung von Vertretern der Wohnungswirtschaft. Eine deutliche Mehrheit von ihnen (69 Prozent) geht davon aus, dass die eigene Mieterschaft mit der allgemeinen Lage am Mietmarkt unzufrieden ist. Allerdings sind die allermeisten (88 Prozent) der Auffassung, dass die Mieter mit ihrem aktuellen Mietverhältnis zufrieden sind. Den Wunsch vieler Mieter nach Nachhaltigkeit kann die Immobilienwirtschaft offenbar nur begrenzt umsetzen: Lediglich 38 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass die Branche gut darauf vorbereitet ist, nachhaltige Gebäude zur Verfügung zu stellen. Die repräsentative Online-Umfrage unter 5.000 Mietern und rund 150 Entscheidern aus der Wohnungswirtschaft wurde im Auftrag der AarealBank vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführt.

Das Aareal Trendbarometer 2024 „Zur Lage am Mietmarkt“ können Sie hier herunterladen.

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Förderprogramm für Gründer und Nachfolger

Gründer und Unternehmensnachfolger können mit dem KfW-Kredit 077 bis zu 35 Prozent ihrer Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen bei Gründung und Nachfolge finanzieren. Die maximale Kreditsumme beträgt 500.000 Euro. Das Darlehen steht in zwei Varianten zur Verfügung – mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit oder mit einer Laufzeit von 15 Jahren, fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre.

Dank einer Kooperationsvereinbarung zwischen der KfW und den Deutschen Bürgschaftsbanken müssen die Antragsteller keine Sicherheiten stellen. Die jeweilige Bürgschaftsbank übernimmt eine 100-prozentige Garantie, so dass die Hausbank keinerlei Kreditausfallrisiko hat. Die beiden Bundesministerin gewähren dafür eine 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die Mittel für das Förderprogramm stammen aus dem Sondervermögen des European Recovery Programm (ERP).

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Sie stellt bei der zuständigen Bürgschaftsbank einen Antrag auf Garantieübernahme und beantragt nach der Zusage einen Refinanzierungskredit bei der KfW. Im Anschluss schließt der Darlehensnehmer einen Kreditvertrag mit seiner Hausbank.

Weitere Informationen zum KfW-Kredit 077– auch zur Antragstellung – finden Sie hier.

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