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Wohneigentum für Durchschnittsverdiener kaum erreichbar

Die Chance auf Wohneigentum ist für Durchschnittsverdiener in Deutschland praktisch nicht mehr gegeben. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Pestel-Instituts, die einen Rückgang der Eigentumsquote auf 43,6 Prozent dokumentiert. Die Zahl der Bauanträge sank dramatisch von 126.000 Einheiten im Jahr 2021 auf rund 50.000 im Jahr 2024.

Als Hauptursachen nennt die Studie ineffektive staatliche Förderprogramme und die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten. Während das frühere Baukindergeld breiten Bevölkerungsschichten den Eigentumserwerb ermöglichte, konzentrierten sich neue Programme auf hohe Effizienzstandards, die für viele Haushalte unerschwinglich sind. Ständige Änderungen in der Förderpolitik hätten zudem Unsicherheit geschaffen und den Markt weiter verunsichert.

Matthias Günther, Chefökonom des Pestel-Instituts, kritisiert, dass der Staat „eine komplette Miet-Generation“ geschaffen habe. Die Mehrheit der 25- bis 45-Jährigen lebt zur Miete, was langfristig Altersarmut begünstigen könne. Eine eigene Immobilie sei jedoch der beste Schutz vor steigenden Mieten und finanzieller Unsicherheit im Alter.

Die Autoren der Studie fordern eine verlässliche Wohnungspolitik über mindestens 20 Jahre sowie konkrete Maßnahmen wie die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb und staatliche Kredite als Eigenkapitalersatz. Ziel müsse es sein, jährlich 500.000 Haushalte in Wohneigentum zu bringen.

„Für politische Entscheidungsträger steht die Herausforderung, neue Anreize zu schaffen, um diesen Rückgang zu stoppen. Maßnahmen wie Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer oder eine Rückkehr zu Programmen wie dem Baukindergeld könnten die Eigentumsbildung fördern und den Markt beleben. Eigentumsbildung wieder zu ermöglichen, das sollte Ziel einer neuen Bundesregierung sein“, fordert Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer. 

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BGH stärkt Wohnungseigentümer: Fertigstellungspflicht bei Bauten

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 243/23 ) stärkt die Rechte von Wohnungseigentümern. Wenn Bauprojekte ins Stocken geraten, können einzelne Eigentümer von der Gemeinschaft die Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verlangen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsetzung den anderen Eigentümern zumutbar ist.

Zentral für die Zumutbarkeitsprüfung sind Kriterien wie der Baufortschritt, die finanziellen Belastungen für die Eigentümergemeinschaft und mögliche Alternativen wie der Verkauf an Investoren. Das Gericht stellte klar, dass übermäßige Kostensteigerungen – etwa über 50 Prozent der ursprünglichen Kalkulation – ein starkes Indiz für die Unzumutbarkeit sein können. Dennoch gibt es keine klare Grenze, da jeder Einzelfall zu prüfen ist und auch geringere Steigerungen als unzumutbar gelten können.

In dem verhandelten Fall hatte eine Eigentümerin geklagt, um die Fertigstellung eines Neubaus durchzusetzen, nachdem der Bauträger während der Abrissarbeiten insolvent gegangen war. Die Eigentümergemeinschaft lehnte die Finanzierung ab, wodurch die Klägerin den Fall vor Gericht brachte. Das Urteil könnte wegweisend für ähnliche Fälle in der Zukunft sein, insbesondere bei Insolvenzen von Bauträgern.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Eigentümergemeinschaften und Bauträger. Potenzielle Käufer werden künftig verstärkt darauf achten, dass Zahlungen erst nach Fertigstellung der Bauprojekte erfolgen. Gleichzeitig wird das finanzielle Risiko für bestehende Eigentümergemeinschaften steigen, da sie bei stagnierenden Projekten möglicherweise mit hohen Sonderumlagen konfrontiert werden.

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