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Bauturbo soll bezahlbaren Wohnraum ermöglichen

Kaum vier Wochen nach ihrem Amtsantritt präsentiert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) den Gesetzentwurf zum sogenannten „Wohnungsbauturbo“. Ziel ist es, das Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben spürbar zu flexibilisieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit und langen Planungszeiten sollen nun befristete Ausnahmeregelungen dafür sorgen, dass dringend benötigte Wohnungen schneller entstehen können.

Mehr Flexibilität und Tempo im Bauplanungsrecht

Kernstück des Entwurfs ist die Einführung des neuen § 246e BauGB. Dieser ermöglicht bis Ende 2030 für bestimmte Wohnbauvorhaben projektbezogene Abweichungen vom geltenden Planungsrecht. Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, innovative oder dringliche Projekte auch außerhalb des üblichen Planungsverfahrens zu genehmigen – vorausgesetzt, der jeweilige Gemeinderat stimmt zu. Besonders im Bereich der Nachverdichtung, des seriellen Bauens und bei innovativen Konzepten wie 3D-Druck oder Holzhochhausbau könnten so neue Potenziale erschlossen werden.

Darüber hinaus wird die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 3 BauGB) künftig leichter möglich, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Auch im unbeplanten Innenbereich wird der Anwendungsbereich des § 34 Abs. 3a BauGB erweitert. Hierdurch können insbesondere Aufstockungen und Ergänzungsbauten schneller realisiert werden. Ergänzend werden bestehende Sonderregelungen, etwa zur Mobilisierung zusätzlicher Bauflächen (§§ 201a, 250 BauGB), um fünf Jahre verlängert.

Die Ministerin verfolgt dabei die Leitlinien „Tempo, Technologie und Toleranz“. In einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte Hubertz die Notwendigkeit, Genehmigungszeiten von aktuell durchschnittlich fünf Jahren auf wenige Monate zu verkürzen. Mit dem neuen § 246e BauGB könnten Verfahren künftig binnen zwei Monaten abgeschlossen werden – ein erheblicher Fortschritt für die Praxis.

Neue Chancen für Nachverdichtung und innovative Baukonzepte

Gleichzeitig betont Hubertz, dass der Gesetzentwurf kein Freibrief für unkontrolliertes Flächenwachstum sei. Vielmehr solle auch verstärkt auf Nachverdichtung und Aufstockung gesetzt werden, um zusätzlichen Wohnraum flächensparend zu schaffen. Ökologische Belange und Ausgleichsmaßnahmen würden selbstverständlich weiterhin berücksichtigt.

Für Immobilienverwaltungen und Projektentwickler eröffnet der „Wohnungsbauturbo“ neue Handlungsspielräume. Flexiblere Rahmenbedingungen können künftig die Umsetzung von Quartiersentwicklungen, Umbauten im Bestand und innovative Wohnkonzepte erleichtern. Gleichzeitig bleibt die kommunale Planungshoheit gewahrt: Jede Abweichung vom Planungsrecht bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Klarstellung der Anwendung der TA Lärm im Bauleitplanverfahren. Durch die Einführung eines neuen § 1a Abs. 6 BauGB wird sie künftig explizit als Orientierungshilfe in der planerischen Abwägung verankert. Ergänzend werden die Festsetzungsmöglichkeiten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen erweitert – ein wichtiger Aspekt bei der Erschließung neuer Wohnbauflächen.

Förderprogramme und Finanzierung gezielt vereinfachen

Die Ministerin setzt sich zudem für die Vereinfachung von Förderprogrammen ein. Künftig soll es nur noch ein zentrales KfW-Programm geben, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Gleichzeitig wirbt Hubertz für den verstärkten Einsatz staatlicher Kreditgarantien, um die Finanzierung von Neubauprojekten attraktiver zu gestalten.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland bewertet den Gesetzentwurf als guten ersten Impuls. Geschäftsführer Martin Kaßler sieht darin praxisnahe Möglichkeiten für eine Flexibilisierung des Bauplanungsrechts, betont jedoch die Bedeutung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Kommunen: „Insgesamt ist der „Wohnungsbauturbo“ als Teil einer umfassenderen Strategie zu sehen, die den Wohnungsbau in Deutschland wieder auf Kurs bringen soll. Angesichts steigender Baukosten, hoher Finanzierungslasten und regulatorischer Hemmnisse kommt es nun darauf an, Tempo in die Umsetzung zu bringen. Aber eines sollte dabei nicht vergessen werden: der Traum von der eigenen Immobilie als Altersvorsorge. Man darf gespannt sein, welche Weichen die Bundesregierung hierfür stellen wird.“ 

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Investitions-Sofortprogramm soll Wirtschaftswachstum ankurbeln und Standort Deutschland stärken

Die Bundesregierung hat ein steuerliches Investitions-Sofortprogramm vorgestellt, das gezielt Impulse setzen soll, um die Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft zu überwinden.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter von bis zu 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027. Dadurch sollen Unternehmen rasch Liquidität gewinnen und die Rentabilität neuer Investitionen verbessern. Ergänzend dazu ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftssteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 geplant. Damit würde die Gesamtsteuerbelastung auf rund 25 Prozent sinken, was Deutschland international wettbewerbsfähiger machen soll.

Für die Immobilienwirtschaft sind auch die verbesserten Bedingungen zur Förderung der E-Mobilität relevant. Vorgesehen ist eine degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis 1. Januar 2028. Hierbei wird die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben – ein Vorteil insbesondere für Unternehmen im Bereich der Quartiers- und Fuhrparkentwicklung.

Auch Investitionen in die Forschung sollen künftig stärker gefördert werden: Durch die Ausweitung der Bemessungsgrundlage und eine unbürokratischere Gestaltung der Forschungszulage könnten neue Technologien in der Immobilienverwaltung effizienter entwickelt und zur Marktreife gebracht werden.

Der Finanzausschuss begrüßt die Zielsetzung, warnt jedoch vor finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen. Diese sollen laut Entwurf über fünf Jahre hinweg mehr als 30 Milliarden Euro Steuerausfälle tragen. Ein angemessener finanzieller Ausgleich seitens des Bundes wird daher gefordert.

Für Immobilienverwaltungen und die Wohnungswirtschaft könnte das Programm mittelfristig zu verbesserten Investitionsbedingungen und steuerlichen Entlastungen beitragen.

Die zugehörigen Drucksachen wie der Gesetzentwurf und die Ausschussempfehlungen finden sich hier.

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