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Deutsches Energieeffizienz-Ranking: Offenbach führt vor Chemnitz

Ein neues Städteranking des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) zeigt, wie unterschiedlich die Energieeffizienz in deutschen Städten ausfällt. Offenbach belegt den Spitzenplatz, gefolgt von Ingolstadt und Schwerin. Die Auswertung basiert auf über 450.000 Immobilienangeboten, die Energiekennwerte von Gebäuden analysierten.

Interessant ist die regionale Verteilung: Zwölf der 20 energieeffizientesten Städte liegen in den neuen Bundesländern, da dort seit der Wiedervereinigung umfangreiche Sanierungen stattgefunden haben. Dennoch reichen die Effizienzstandards oft nicht aus, um die Klimaziele für 2045 zu erreichen.

Auf der anderen Seite zeigt das Ranking deutliche Schwächen in Nordrhein-Westfalen, wo 13 der 15 Städte mit den schlechtesten Energieeffizienzwerten liegen. Ein Sanierungsstau im Gebäudebestand hemmt dort die Fortschritte.

Die Ergebnisse verdeutlichen den Handlungsbedarf in vielen Regionen Deutschlands. Energieeffizientes Sanieren ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, sondern trägt auch zur Kostensenkung für Mieter und Eigentümer bei. Sie sind hier abrufbar

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Digitale Nachweise für Heizungszuschüsse: Vereinfachtes Verfahren bei der KfW

Seit dem 27. November 2024 können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Nachweise für Heizungszuschüsse digital bei der KfW einreichen. Die neue Funktion im Kundenportal „Meine KfW“ ermöglicht eine vereinfachte und schnellere Abwicklung.

Eigentümer, die bereits eine Zusage für den Austausch ihrer Heizungsanlagen auf klimafreundliche Systeme erhalten haben, können nun die erforderlichen Dokumente online hochladen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die KfW wird der Zuschuss direkt auf das Bankkonto überwiesen – in der Regel bis zum Ende des Folgemonats nach der Nachweisprüfung.

Dieses Verfahren ist Teil des Förderfahrplans der KfW, der auf eine stärkere Digitalisierung und Vereinfachung der Förderprogramme setzt. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum müssen innerhalb von 36 Monaten ab Zusage-Datum umgesetzt werden, um Anspruch auf die Fördermittel zu behalten. Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraumes ist nicht möglich. 

Ab März 2025 wird die online-Nachweiseinreichung auch auf Maßnahmen am Sondereigentum sowie auf vermietete Ein- und Mehrfamilienhäuser ausgeweitet. Mit diesen Schritten erleichtert die KfW den Zugang zu Fördermitteln und unterstützt den klimafreundlichen Umbau des Gebäudebestands.

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