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550.000 Wohnungen fehlen: Wohneigentum bleibt Wunsch vieler Mieter – aber unbezahlbar für die Mehrheit

Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich weiter. Laut einer Studie des Pestel-Instituts fehlen in Deutschland aktuell über 550.000 Wohnungen – mit steigender Tendenz. Besonders betroffen sind Großstädte, wo die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt. Die Bundesregierung hatte das Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen – doch realistisch sind aktuell nur 230.000 Fertigstellungen.

Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum, doch in Zeiten von Wohnungsnot, hohen Preise und Finanzierungshürden ist das meist unerreichbar. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland (IVD) zeigt, dass 67 Prozent der Mieter Wohneigentum anstreben – doch steigende Preise und schwierige Finanzierungsbedingungen lassen diesen Wunsch oft platzen. 

Laut Umfrage geben 48 Prozent der Befragten an, dass ihnen das notwendige Eigenkapital fehlt, um eine Finanzierung zu erhalten. 40 Prozent sehen sich nicht in der Lage, die monatlichen Raten für einen Kredit aufzubringen. Dies liegt nicht zuletzt an den gestiegenen Zinsen und den hohen Erwerbsnebenkosten, insbesondere der Grunderwerbsteuer, die in vielen Bundesländern bei über 5 Prozent des Kaufpreises liegt.

65 Prozent der Befragten fordern deshalb staatliche Maßnahmen, um den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern. Besonders gefragt sind dabei steuerliche Anreize und Förderprogramme. 69 Prozent sprechen sich für eine steuerliche Begünstigung von selbst genutztem Wohneigentum aus. 59 Prozent fordern eine Senkung der Grunderwerbsteuer, um Kaufnebenkosten zu reduzieren. 51 Prozent wünschen sich eine Wiederbelebung der Eigenheimzulage, um den Einstieg in den Immobilienmarkt zu erleichtern.

„Insgesamt bleibt die Eigentumsquote in Deutschland historisch auf dem Tiefstand“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer. „Eigentumsbildung als Altersvorsorge bleibt für viele Menschen danach nur noch Illusion. Neben deutlich gestiegenen Baulandpreisen und Baukosten sind auch die Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und gestiegene Bauzinsen ausschlaggebende Faktoren für diese fatale Entwicklung. Eine neue Bundesregierung muss hier dringend gegensteuern, zur Schaffung von Altersvorsorge und zur Entlastung des Mietmarktes.“

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Was ändert sich 2025 – Teil ll

Das Jahr 2025 bringt für die Immobilienwirtschaft eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen mit sich. Besonders relevant ist die Reform der Grundsteuer: Sie wird nun auf Basis aktueller Grundstückswerte berechnet, was dazu führen kann, dass Kommunen ihre Hebesätze anpassen. Für Eigentümer bedeutet dies potenzielle Änderungen in der Steuerlast.

Zudem wird die E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Immobilienverwaltungen, die unternehmerisch tätig sind, müssen sich darauf einstellen. Kleinunternehmer sind von der Regelung ausgenommen. Der VDIV Deutschland hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für Immobilienverwaltungen erarbeitet. vdiv.de/publikationen/vdiv-handlungsempfehlung-e-rechnung-2025

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Mietpreisbremse: Sie läuft Ende 2025 aus. Während die SPD sie unbefristet einführen möchte, bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung nach der Bundestagswahl entwickelt. Eine Änderung betrifft die Indexmieten, die zukünftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Nettokaltmiete gekoppelt werden sollen.

Für Vermieter, die auf Wärmepumpen umsteigen, gelten neue Regelungen zur Mieterhöhung: Eine Modernisierungsumlage ist nur möglich, wenn die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe mindestens 2,5 beträgt. Zusätzlich tritt ab Oktober 2024 eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung für neu installierte Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern in Kraft. Bestehende Anlagen haben eine Übergangsfrist bis September 2025.

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ebenfalls Neuerungen: Die Freigrenze für steuerfreie Photovoltaikanlagen wurde von 15 auf 30 Kilowatt Peak pro Wohneinheit erhöht. Zudem wurde das Erbschaftssteuergesetz angepasst, und Wohngemeinnützigkeit wird steuerlich begünstigt.

Diese Änderungen verdeutlichen: Immobilienverwaltungen müssen sich 2025 auf zahlreiche Anpassungen einstellen. Frühzeitige Planung und rechtliche Beratung sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren und neue Chancen optimal zu nutzen.

Teil I finden Sie hier

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