Bundesregierung will gegen Abmahn-Abzocke vorgehen

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kam die Unsicherheit. Viele Unternehmen fürchten seitdem Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Die Bundesregierung möchte nun mit einem neuen Gesetz gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen.

„Abzockern” soll damit die Geschäftsgrundlage entzogen werden. Vorgesehen ist u. a., den sogenannten „fliegenden” Gerichtsstand abzuschaffen, der es abmahnenden Kanzleien bisher ermöglicht, den Gerichtsstand frei zu wählen, um Klagen leichter durchzubringen. Der Gesetzentwurf soll spätestens im September vorliegen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf mehrere parlamentarische Anfragen hervor.

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