Bundesjustizministerin prüft Bestellerprinzip für Immobilienkäufe

Bundesjustizministerin Katarina Barley prüft derzeit, ob sich das Bestellerprinzip auch auf Immobilienkäufe ausweiten lässt. Zuletzt hatten Die Grünen im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Antrag gestellt und die Bundesregierung aufgefordert, ihren „Kuschelkurs“ mit der Maklerbranche zu beenden. In der Immobilienwirtschaft ist der Vorstoß jedoch umstritten, da die Kosten an anderer Stelle, beispielsweise auf Bau- oder Kaufpreise umgelegt werden könnten.

Maklerkosten, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten: Immer mehr Deutsche scheitern beim Immobilienkauf bereits an den aufzubringenden Nebenkosten. Sie belaufen sich auf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Eine Senkung der Nebenkosten würde die Kaufoptionen vor allem für junge Familien deutlich erhöhen. Bundesjustizministerin Barley will dies nun ändern und prüfen, ob sich das Bestellerprinzip, das bereits für Mietwohnungen gilt, auch auf den Immobilienkauf übertragen lässt. Die Idee findet jedoch nicht überall Zuspruch. So mehren sich Stimmen aus der Immobilienwirtschaft, dass die Maklergebühren beispielsweise auf die Kauf- oder Baukosten aufgeschlagen werden würden. Eine spürbare Entlastung für Immobilienkäufer würde so „verpuffen”.

Reform der Grunderwerbsteuer steht nicht zur Debatte

Einen noch einfacheren Hebel, um die Kaufnebenkosten zu senken, ist die Grunderwerbsteuer. Da sie allerdings „Ländersache“ ist, kann die Bundesregierung hier nicht ansetzen. Im Juni lehnte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages einen entsprechenden Antrag der FPD-Fraktion ab. Die Liberalen schlugen vor, einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro pro Person einzuführen, um mehr Familien in Wohneigentum zu bringen.

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