Bayern bringt Entschließungsantrag zur Dachaufstockung ein

Der Freistaat Bayern hat für die nächste Sitzung des Deutschen Bundesrats einen Antrag zur steuerlichen Förderung von Dachaufstockungen ein (BR-Drs. 395/18) eingebracht. Danach sollen durch eine zehnprozentige Abschreibung für zehn Jahre Dachaufbauten gefördert werden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Nach Angaben der Technischen Universität Darmstadt und des Pestel-Instituts besteht deutschlandweit ein Potenzial von 1,1 Millionen zusätzlichen Wohnungen auf 580.000 Mehrfamilienhäusern. Die Förderung von Dachaufstockungen sollte dabei attraktiver gestaltet werden als die von Neubauten, da mit einer zusätzlichen Zahl an Wohnungen in einem bestehenden Gebäude schärfere baurechtliche Vorgaben und damit auch höhere Kosten verbunden (z. B. Brandschutz, Aufzug) sein können, so der Antrag. Gleichzeitig wird durch Dachaufstockungen der Flächenverbrauch verringert, was insbesondere Städten zugutekommt, wo Bauland oftmals Mangelware ist. Eine Zehn-Prozent-Abschreibung für zehn Jahre soll den Bau von Wohnungen durch Aufstockung ankurbeln. Der Entschließungsantrag wird auf der 970. Sitzung des Bundesrats am 21. September 2018 beraten.

Ebenfalls am 21. September wird auf dem Wohnungsgipfel im Kanzleramt diskutiert, wie weitere Potenziale für den Wohnungsbau gehoben werden können und welche bau- und planungsrechtlichen Hürden hierfür abgebaut werden müssen. Der DDIV wird als Mitglied des wohnungswirtschaftlichen Rates auf dem Gipfel die Interessen der Immobilienverwalter vertreten.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular