Baulandmobilisierungsgesetz geht in die Ausschüsse

Am 28. Januar hat der Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Baugesetzbuches beraten. Der Entwurf der Bundesregierung ist umstritten – nicht nur in der Immobilienbranche, auch in der Regierung selbst. Noch sind viele Punkte ungeklärt, das Gesetz geht erst einmal in die Ausschüsse.

Laute Kritik gibt es weiterhin zur viel diskutierten Regulierung bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Vor Weihnachten hatte das Kabinett den aktuellen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Mobilisierung von Bauland beschlossen – nach langem Hin und Her mit dem umstrittenen Passus zum sogenannten Umwandlungsverbot. In einem ersten Entwurf war der strenge Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach Protesten der CDU noch gestrichen worden, woraufhin die SPD ihre Zustimmung zur BauGB-Novelle verweigert hatte. Der vereinbarte Kompromiss: Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miete in Eigentum in bestimmten Gebieten soll nur befristet bis Ende 2025 gelten (» der VDIV berichtete).

Am 18. Dezember hatte der Bundesrat in seiner Sitzung noch diverse Änderungsvorschläge formuliert und seine Stellungnahme (19/26023) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/24838) dem Bundestag zur ersten Lesung vorgelegt – die Ländervertretung hatte unter anderem die Befristung der Umwandlungsbremse befürwortet. Zuvor hatten die Ausschüsse für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Innere Angelegenheiten, Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in § 250 BauGB Artikel 1 zu streichen bzw. anzupassen: Der Schutz der Mieter sei über das BGB bereits sichergestellt, zudem widerspreche das Umwandlungsverbot der staatlichen Wohneigentumsförderung und verursache zu viel bürokratischen Aufwand, ohne einen Beitrag zur tatsächlichen Mobilisierung von Bauland zu leisten (» der VDIV berichtete).

Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, „mehr, schneller und günstiger“ zu bauen (19/26190).

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular