Archiv für April 2026

Eine Branche im Aufbruch: VDIV-Umfrage zeigt, dass Controlling in der Immobilienverwaltung an Bedeutung gewinnt

Die Ergebnisse zeichnen insgesamt ein positives und dynamisches Bild. 79 Prozent der Verwaltungen setzen sich strategische Ziele, 75 Prozent arbeiten mit einer Liquiditätsplanung und 75 Prozent erstellen ein Jahresbudget. Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind damit für viele Unternehmen längst gelebte Praxis. Gleichzeitig zeigt die Umfrage, dass mit wachsender Unternehmensgröße auch der Einsatz von Kennzahlen, Controllinginstrumenten und spezialisierter Software zunimmt. Vor allem kleinere und mittlere Verwaltungen stehen damit unter besonderem Anpassungsdruck. Sie müssen dieselbe regulatorische und operative Komplexität bewältigen wie größere Marktteilnehmer, verfügen dafür aber seltener über entsprechend ausgebaute Steuerungsinstrumente.

Deutlich werden zugleich strukturelle Herausforderungen. Kalkulationsgrundlagen sind in vielen Unternehmen noch nicht ausreichend dokumentiert. Auch Leistungs- und Zeitdaten werden häufig nur teilweise systematisch erfasst. Damit fehlen vielfach wichtige Voraussetzungen für eine konsequente betriebswirtschaftliche Steuerung und eine belastbare Kalkulation von Leistungen.

Auch bei den Vergütungsmodellen zeigt sich eine Branche in Bewegung. In der WEG- und Mietverwaltung dominiert weiterhin das Modell aus Grund- und Zusatzvergütung. Es wird von 92 Prozent der WEG-Verwaltungen und 85 Prozent der Mietverwaltungen genutzt. Gleichzeitig überprüfen viele Unternehmen ihre Preisstrukturen und planen Anpassungen, um Leistungen transparenter abzubilden und wirtschaftliche Entwicklungen besser berücksichtigen zu können. 28 Prozent der WEG-Verwaltungen und 23 Prozent der Mietverwaltungen bereiten entsprechende Veränderungen ihrer Vergütungsmodelle vor.

„Die Umfrage zeigt eine leistungsfähige und ergebnisorientierte Branche, die ihre Aufgaben auch unter schwierigen Rahmenbedingungen verlässlich erfüllt. Sie zeigt aber auch, dass professionelle Immobilienverwaltung heute mehr als langjährige Erfahrung und persönlichen Einsatz benötigt. Wer langfristig wirtschaftlich tragfähig arbeiten will, braucht belastbare Kennzahlen, nachvollziehbare Kalkulationen und saubere Zeit- und Leistungsdaten. Genau hier liegt das Momentum“, sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Die gesamte Auswertung kann hier abgerufen werden: https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor 

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BGH erteilt starrer Drei-Angebote-Praxis endlich eine Absage

Damit stellt der BGH klar, dass die in der Instanzrechtsprechung häufig verlangte „Drei-Angebote-Regel“ keine gesetzliche Vorgabe ist. Vergleichsangebote bleiben zwar ein geeignetes Mittel zur Vorbereitung von Beschlüssen, sie sind aber nicht zwingend. Ob die Entscheidungsgrundlage ausreicht, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere Art und Umfang der Maßnahme, ihre Dringlichkeit sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. 

Für die Praxis besonders wichtig: Der BGH erkennt ausdrücklich an, dass auch die langjährige positive Erfahrung mit einem Handwerksunternehmen eine tragfähige Grundlage für einen Beschluss sein kann. Aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Eigentümers kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern auch auf Zuverlässigkeit, Termintreue, Qualifikation, Kenntnis der Anlage und eine zügige Mängelbeseitigung. Gerade bewährte Dienstleister können deshalb im Einzelfall überzeugender sein als mehrere bloße Vergleichsangebote. 

Ein Beschluss ist damit nicht schon allein deshalb anfechtbar, weil Vergleichsangebote fehlen. Angreifbar bleibt er aber, wenn das beauftragte Angebot objektiv ungeeignet oder deutlich überteuert ist. Genau darin liegt die neue Stoßrichtung: weniger Formalismus, aber weiterhin eine klare Pflicht zu sorgfältiger Prüfung und sauberer Vorbereitung. Verwaltungen müssen nicht mehr schematisch mehrere Angebote einholen, sondern können stärker auf die konkrete Situation abstellen. Das erleichtert insbesondere kleinere, eilbedürftige oder wiederkehrende Maßnahmen. 

Zugleich verschiebt sich der Fokus weg von der Zahl der Angebote und hin zur Qualität der Entscheidungsgrundlage. Künftig kommt es stärker darauf an, dass Preis, Eignung des Auftragnehmers und Auswahlentscheidung nachvollziehbar dokumentiert werden. 

Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Verwaltungspraxis. Es stärkt die einzelfallbezogene, pragmatische Entscheidungsfindung und erkennt bewährte Dienstleisterbeziehungen ausdrücklich an. Vergleichsangebote bleiben sinnvoll, sind aber kein Selbstzweck mehr. Vordergründig kommt es darauf an, dass die Gemeinschaft auf einer belastbaren Grundlage entscheidet und dass diese Grundlage im Streitfall nachvollziehbar dargelegt werden kann.

Eine ausführliche Ausarbeitung zu diesem Thema folgt, sobald die Urteilsbegründung des BGH veröffentlicht wurde. 

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