Archiv für November 2025

Gebäude-TÜV wieder in der Diskussion: Branche lehnt auch DIN-Leitfaden geschlossen ab

Das DIN wagte vergangene Woche den Schritt, einen sogenannten Gebäude-TÜV doch noch über die Normungsstrukturen des DIN einzuführen. Zwar wurde der Normentwurf DIN 94681 bereits im Mai 2025 zurückgezogen, doch das Thema blieb in der Diskussion. In einem Workshop am 11. November 2025 wollte das DIN mit den Einsprechenden mögliche weitere Schritte erörtern. Das Ergebnis war eindeutig: Auch ein DIN-Leitfaden findet keine Zustimmung in der Immobilienwirtschaft.

Die Verbände stellten klar, dass für Verkehrssicherungspflichten längst verbindliche und erprobte Regelwerke existieren. Diese gewährleisten eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung. Ein zusätzlicher Leitfaden würde keine Lücke schließen, sondern neue Unsicherheiten schaffen. Denn ein solcher Leitfaden wäre kein bloßes Informationspapier. Für seine Erstellung müsste ein Arbeitsausschuss eingerichtet werden – ein Einstieg in künftige Normungsprozesse mit zusätzlichen Anforderungen, Dokumentationspflichten und möglicher Bürokratie, ohne dass ein tatsächlicher Bedarf besteht.

Auch der Aufwand spricht gegen das Vorhaben. Die Erarbeitung eines Leitfadens würde Zeit und Ressourcen binden, beim DIN ebenso wie in der Branche. Praxistaugliche Hilfsmittel wie Checklisten lassen sich dagegen schneller, flexibler und ohne formale Normungsstrukturen erstellen. Entsprechend fehlt die Bereitschaft, ein solches Projekt zu unterstützen. Zwar hält das DIN die Option eines Arbeitsausschusses offen, doch es zeichnet sich ab, dass eine ausreichende Beteiligung nicht zustande käme.

Für den VDIV und seinen Geschäftsführer Martin Kaßler ist die Linie klar: „Verkehrssicherungspflichten müssen klar, handhabbar und ohne zusätzliche Bürokratie erfüllt werden können. Wir haben bereits bei der ersten Unterbindung des Gebäude-TÜV eine zentrale Rolle gespielt – und werden dies auch weiterhin tun. Gemeinsam mit der gesamten Immobilienwirtschaft setzten wir uns dafür ein, dass weder ein Leitfaden noch spätere Normungsversuche etabliert werden.“

Bereits 2022 wurde eine geplante DIN-Normung der WEG-Abrechnung verhindert. Auch damals drohten unverhältnismäßiger Aufwand und eine unnötige Regulierung der Verwaltungspraxis. Der Verband bleibt daher konsequent: Normungsprojekte ohne praktischen Mehrwert, aber mit erheblichem Bürokratiepotenzial sollen auch weiterhin abgewendet werden.

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Heizungsgesetz sorgt erneut für Konflikte: Bundesregierung ringt um Kurs für Wärmewende

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz tritt in eine neue Phase. Ab Juni 2026 gilt in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern verbindlich, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Grundlage ist die bis dahin verpflichtend vorzulegende kommunale Wärmeplanung. In kleineren Kommunen greift die Vorgabe ab 2028. Für Eigentümer bedeutet dies: Öl- und Gasgeräte, die das Ende ihrer typischen Lebensdauer von 30 Jahren erreichen, müssen ersetzt werden. 

Politisch bleibt der Kurs jedoch umstritten. Die Union und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche streben eine Änderung der zentralen GEG-Vorgabe an. Beide verweisen auf den Koalitionsvertrag, in dem die „Abschaffung des Heizungsgesetzes“ angekündigt wurde. Gemeint ist aus Sicht der Union die jüngste GEG-Novelle, die in der öffentlichen Debatte häufig als Heizungsgesetz bezeichnet wurde.

Innerhalb der Regierung gibt es Widerstand. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hält die bestehenden Anforderungen für unverzichtbar, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten. Rückendeckung erhält er aus der SPD-Fraktion. Auch der Deutsche Städtetag warnt vor einem Kurswechsel und fordert Planungssicherheit für Kommunen und Energieversorger. Ohne stabile Rahmenbedingungen könnten Investitionen in Wärmeinfrastrukturen ins Stocken geraten.

Parallel müssen Eigentümer technische und wirtschaftliche Entscheidungen treffen. Neben Wärmepumpen bleiben Hybridlösungen, Pelletheizungen, Solarthermie oder Fernwärmeanschlüsse zulässig. Anlagen, die auf Wasserstoff, Biomethan oder biogenes Flüssiggas setzen, werden aufgrund fehlender Netze und hoher Kosten derzeit als wenig praxistauglich bewertet. Für diese Optionen ist zudem eine verpflichtende Energieberatung vorgesehen. 

Ob und wann eine Einigung erzielt wird, bleibt offen. Bis dahin gilt: Die rechtlichen Vorgaben laufen weiter, und Eigentümer in größeren Städten müssen sich spätestens 2026 auf den Umstieg vorbereiten.

„WEG benötigen verlässliche Zeitpläne, Förderkulissen und technische Leitplanken. Die weiterhin ungeklärte Linie der Bundesregierung erschwert langfristige Investitionsentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Modernisierungsumlagen und Sanierungszyklen. So kann es nicht mehr lange weitergehen, die zuständigen Ministerien sollten endlich einen Gesetzentwurf für die Erneuerung des GEG vorlegen und für Klarheit sorgen“, beurteilt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler die Situation. 

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