Archiv für Juni 2025

Merz fordert: Wohneigentum soll für Normalverdiener wieder erreichbar werden

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat in der vergangenen Woche erneut betont: Mehr Menschen mit mittlerem Einkommen sollen sich wieder Wohneigentum leisten können – insbesondere in den großen Städten. Merz sprach von einer „sozialen Verpflichtung“ und bezeichnete den Mangel an bezahlbarem Wohnraum als eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.

500.000 fehlende Wohnungen: Der Handlungsdruck ist hoch
Aktuell fehlen laut Merz mindestens 500.000 Wohnungen bundesweit. Angesichts steigender Baukosten, stockender Genehmigungen und mangelndem Bauland will die Bundesregierung nun gegensteuern. Kernforderungen sind: einfacheres und serielles Bauen, mehr verfügbare Grundstücke und deutlich beschleunigte Genehmigungsprozesse. Besonders positiv hob Merz die sogenannte Genehmigungsfiktion hervor, bei der Anträge nach Fristablauf automatisch als genehmigt gelten – ein Modell, das er auf Bundesebene ausweiten möchte.

Regulatorik und Bauordnungen als Bremsfaktoren
Kritik übte der Kanzler an der föderalen Zersplitterung des Bauordnungsrechts. In Deutschland gelten aktuell 16 unterschiedliche Bauordnungen. Die Bundesregierung strebt deshalb eine Harmonisierung der Vorgaben an, um bundesweit einheitliche und vereinfachte Verfahren zu ermöglichen. Unterstützt wird dieses Vorhaben von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), die ergänzend neue Impulse für den sozialen Wohnungsbau ankündigte – etwa durch den neuen „Gebäudetyp E“, der für einfache, standardisierte Bauweise steht.

Bauindustrie reagiert verhalten optimistisch
Die Bauwirtschaft begrüßt die angekündigte Reformagenda grundsätzlich, mahnt jedoch verbindliche Umsetzungspläne und klare Förderstrukturen an. Branchenvertreter kritisieren seit Jahren eine unübersichtliche Förderlandschaft und zu geringe Investitionssicherheit. 

Die angekündigten Maßnahmen könnten mittelfristig zu einer Belebung des Wohnungsbaus führen – mit positiven Effekten auf Angebot, Preise und Transaktionen. Für Immobilienverwalter bedeutet dies wachsende Nachfrage nach Verwaltung neuer Objekte sowie Chancen durch Projekte im Bereich serielles Bauen und Neubauentwicklung. Gleichzeitig bleibt die Branche gefordert, sich frühzeitig auf neue Standards und Genehmigungsverfahren einzustellen.

 

“Merz fordert: Wohneigentum soll für Normalverdiener wieder erreichbar werden” – erschien im NL 06-1.

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Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?

Der Bundesrat drängt seit Jahren auf ein solches Modell – zuletzt erneut mit Verweis auf die Flutereignisse und zunehmende materielle Schäden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist mittlerweile eine verpflichtende Absicherung im Neugeschäft vorgesehen – ergänzt durch eine Opt-out-Option und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden. Eine vollständige Pflichtlösung wird zwar nicht ausgeschlossen, doch bestehen Zweifel an der sozialen Zumutbarkeit, insbesondere bei stark gefährdeten, einkommensschwächeren Eigentümern.

Laut einer Umfrage des Ifo-Instituts befürworten 39 Prozent der Haushalte eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, weitere 34 Prozent sind neutral eingestellt. Nach Aufklärung über die Höhe staatlicher Hilfen – etwa 80 Prozent der Flutschäden 2021 wurden kompensiert – steigt die Zustimmung deutlich, besonders bei bisher nicht versicherten Haushalten in Niedrigrisikogebieten.

Die Bevölkerung empfindet eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung zunehmend als fairer und effizienter im Vergleich zu staatlichen Einmalhilfen. Das Ifo-Institut sieht darin Potenzial für eine politische Neuordnung der Katastrophenvorsorge. Die Flut 2021 verursachte Schäden von über 40 Milliarden Euro – bei einer Versicherungsquote von nur etwa 50 Prozent der Wohngebäude. Insgesamt sind aktuell nur 25 Prozent der klimabedingten Schäden versichert.

Ein verpflichtendes System könnte sowohl die Vorsorge als auch die staatlichen Haushalte entlasten. Voraussetzung sei jedoch eine risikoadäquate Bepreisung regionaler Gefahren in den Versicherungsprämien.

In der Praxis zeigt sich: Zwar sind etwa 95 Prozent der Wohngebäude gegen Sturm versichert, doch nur rund 54 Prozent verfügen über eine Elementarschadenversicherung. Bei professionell verwalteten WEG liegt die Quote laut VDIV-Verwalter-Monitor immerhin bei 72,5 Prozent, mit deutlichen Unterschieden zwischen Nord (59,6 Prozent) und Süd (82,9 Prozent).


 

“Elementarschäden: Zeit für die Pflichtversicherung?” – erschien im NL 06-1.

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