Archiv für April 2025

Wohnungsbedarf bleibt hoch – Bau- und Immobilienbranche fordert 23 Mrd. Euro für bezahlbare Neubauten

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt bleibt hoch: Wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mitteilt, werden bis 2030 jährlich rund 320.000 neue Wohnungen benötigt. Grund ist weniger ein Bevölkerungsanstieg – die Einwohnerzahl bleibt mit rund 83,6 Millionen stabil – als vielmehr ein Anstieg der Haushalte auf voraussichtlich 42,6 Millionen. Das entspricht einem Plus von 1,3 Prozent und geht einher mit einer fortgesetzten Urbanisierung und zunehmender Nachfrage in den Großstädten und ihrem Umland.

Rund 60.000 Wohnungen jährlich sollen laut BBSR allein in den sieben größten Metropolen entstehen. Den größten Bedarf pro Kopf verzeichnen Landshut, Regensburg und Kempten – jeweils in Süddeutschland. Bundesweit liegt der durchschnittliche Neubau-Bedarf bei 38 Wohnungen je 10.000 Einwohner. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im Geschosswohnungsbau, der rund 70 Prozent der neuen Einheiten abdecken soll.

Die Realität sieht jedoch anders aus: 2023 wurden nur rund 294.400 Wohnungen fertiggestellt, 2024 sank die Zahl der Baugenehmigungen nochmals deutlich – auf rund 172.100 Einheiten. Damit wurde das Ziel der Ampel-Regierung von 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr erneut weit verfehlt.

Angesichts dieser Entwicklung fordert die Bau- und Immobilienwirtschaft einen politischen Kurswechsel. In einem gemeinsamen Appell von sieben Branchenverbänden an die Koalitionsverhandler von Union und SPD wird eine staatliche Förderoffensive von 23 Milliarden Euro gefordert – 15 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau (Ziel: 100.000 Wohnungen jährlich, Miete bis 8,50 Euro/qm) und acht Milliarden für bezahlbare Wohnungen (Ziel: 60.000 Wohnungen jährlich mit Mieten zwischen 10 und 12,50 Euro/qm).

Die Verbände betonen nicht nur die soziale, sondern auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Wohnungsbaus als Impulsgeber für die Binnenkonjunktur. Sie fordern, das Thema im Koalitionsvertrag klar zu verankern. Denn bislang kommt bezahlbarer Wohnraum im Sondierungspapier der potenziellen neuen Bundesregierung nur am Rande vor – eine aus Sicht der Branche schwerwiegende Unterlassung.

Noch kein Plan für Wohneigentum – politische Lücke beim Eigentumserwerb

Union und SPD verhandeln in Arbeitsgruppen über die Inhalte eines neuen Koalitionsvertrags, der möglichst zügig unterzeichnet werden soll. Die AG Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen hat nun erste Ergebnisse vorgelegt: rund 55 Punkte zu den Schwerpunkten Bauen und Wohnen, Ladeinfrastruktur & E-Mobilität, Digitalisierung im Bauwesen, ÖPNV & Standortanbindung sowie Mobilitätsangebote & Zukunftstechnologien, die die zukünftige Bundesregierung umsetzen will. Was in dem umfangreichen Papier fehlt, sind jedoch konkrete Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum. Dabei liegt die Eigentumsquote in Deutschland mit rund 50 Prozent seit Jahren im unteren EU-Vergleich.

Noch in den Wahlprogrammen hatten alle Parteien eine Entlastung von Immobilienkäufern in Aussicht gestellt. Doch Ansätze wie eine Senkung der Grunderwerbsteuer, die mit bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, wurden bisher nicht berücksichtigt. Stattdessen soll die Mietpreisbremse verlängert werden – eine Maßnahme, die den Wohnungsneubau, wie Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, deutlich ins Hintertreffen geraten ließ.

Dabei wäre die gezielte Förderung von Wohneigentum ein wirkungsvoller Hebel: „Sie könnte nicht nur Mietwohnungen freimachen und damit den Mietmarkt entlasten, sondern auch den sozialen Aufstieg durch Eigentumsbildung erleichtern. Der VDIV fordert daher weiterhin eine zielgerichtete und breit angelegte Eigentumsförderung, insbesondere für junge Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen. Wohneigentum ist kein Luxus, sondern ein elementarer Baustein für soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

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Anlage-Desaster bei Rücklagen: Wie WEG sich vor riskanten Investments besser schützen

Die Insolvenz der Deutschen Rücklagen GmbH (DR) erschüttert die Branche: Nach Medienberichten stehen Rücklagen in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro im Feuer – eingebracht von mehreren hundert Hausverwaltungen, betroffen sind wohl mehrere Tausend Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bundesweit. Die Gelder, ursprünglich zur Finanzierung notwendiger Sanierungen und Reparaturen vorgesehen, wurden von einzelnen Verwaltern in Anleihen der DR investiert – mit fatalen Folgen.

Die DR warb damit, Rücklagen sicher, verzinst und jederzeit verfügbar anzulegen. In Werbeschreiben an Hausverwaltungen war die Rede von „Wert- und Mündelsicherheit“ sowie grundbuchbesicherten Anlagen. Die Realität sieht anders aus: Die Anleihen der DR enthielten riskante Mezzanine-Finanzierungen – eine hochspekulative Anlageform mit Totalverlustrisiko. Im offiziellen Informationsblatt war der Kapitalverlust zwar erwähnt, wurde jedoch durch marketingstarke Aussagen in den Hintergrund gedrängt. Mit der Insolvenz der DR droht nun vielen Eigentümern der Verlust jahrelanger Rücklagen.

Dieser Fall offenbart massive Versäumnisse: Laut § 9b Abs. 1 S. 3 WEG sind Rücklagen ordnungsgemäß zu verwalten – risikobehaftete Anlagen zählen ausdrücklich nicht dazu. Um Rücklagen künftig wirksam zu schützen, sollten Eigentümer und Verwaltungen auf einige zentrale Grundsätze achten:

1. Strikte Kontentrennung: WEG-Rücklagen gehören auf ein separates Konto – auf den Namen der Gemeinschaft, nicht des Verwalters. Treuhandkonten sind tabu, da sie im Insolvenzfall zur Masse des Verwalters zählen können.

2. Kontrolle und Transparenz: Eigentümer sollten regelmäßig Einblick in Kontoauszüge und Verwaltungsunterlagen verlangen. Je digitaler eine Verwaltung arbeitet, desto leichter ist die Prüfung.

3. Zweckbindung der Rücklagen: Mittel aus der Erhaltungsrücklage dürfen ausschließlich für Sanierungen oder Instandhaltungen verwendet werden – keinesfalls für Investitionen oder Prozesse.

4. Anlagerichtlinien festlegen: Für nicht unmittelbar benötigte Rücklagen können Festgeldkonten mit kurzer Bindung und hoher Sicherheit infrage kommen. Aktien, Zertifikate oder gar Mezzanine-Anlagen sind für Rücklagen ungeeignet.

5. Verfügungsgrenzen definieren: Verwalter sollten ohne Beschluss der Eigentümer nur bis zu einem festgelegten Maximalbetrag handeln – Ausnahmen gelten nur bei akuter Gefahr im Verzug.

Der Fall DR ist eine Mahnung: „Wenn die Rücklagen eine gewisse Höhe erreicht haben und man sie aktuell nicht benötigt, kann man darüber nachdenken, einen Teil mündelsicher – besonders risikoarm – auf ein Festgeldkonto zu legen“, sagt Sylvia Pruß, Präsidentin des VDIV Deutschland gegenüber dem Handelsblatt. Mehr als drei bis sechs Monate lang sollte man die Gelder dabei nicht festlegen. Tabu seien Aktien oder andere risikoreiche Anlageformen, warnt die Verwalterin. Auch in der Immobilienverwaltung gilt – Sicherheit vor Rendite. Wohnungseigentümer sind gut beraten, aktiv mitzuwirken.

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