Archiv für Mai 2022

IW Studie: Büro-Preise steigen trotz Homeoffice-Optionen

Diese Entwicklung überrascht vor dem Hintergrund, dass Homeoffice und mobiles Arbeiten während der Corona-Pandemie einen starken Aufschwung erlebten. Die Ursache dafür sehen die Studienautoren in der Erhöhung der Bürobeschäftigung: Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Angestellten in Büros ist zwischen Juni 2020 und demselben Monat des folgenden Jahres um 250.000 gestiegen. Die Bürobeschäftigungsquote hat sich damit von 36,6 auf 36,9 Prozent erhöht.

Im IW-PREIG Büroimmobilien-Monitor wurden 71 Bürostandorte analysiert und dabei auch zwischen innerstädtischen Lagen und Umland unterschieden. In 80 Prozent dieser Städte gab es Preissteigerungen. Am stärksten stiegen die Mietpreise in Bremerhaven (+14,6 Prozent) sowie in Potsdam, Münster und Leipzig (jeweils über 10 Prozent). Preisminderungen gab es hingegen in Ludwigshafen und Regensburg. In den Top-7-Standorten verzeichneten Köln (+ 7,8 Prozent), Berlin und Düsseldorf (jeweils + 5,1 Prozent) die stärksten Zuwächse. In Stuttgart (+0,8 Prozent) und Frankfurt (- 0,8 Prozent) blieben die Büromieten nahezu konstant. Noch etwas fällt den Studienautoren auf: „Vor allem das Umland der Top-7-Städte verzeichnete überproportional starke Mietpreiszuwächse gegenüber dem Vorjahr. Dies könnte darauf hindeuten, dass Unternehmen vermehrt preisgünstigere Angebote abseits der Stadtzentren in den Blick nehmen.“

Auch einen Ausblick gibt die Studie: „Die konjunkturelle Entwicklung, insbesondere der Anstieg der Zinsen, dürfte die Entwicklung im Büromarkt dämpfen und sich vor allem auf die Preisentwicklung auswirken. Die hohen Energiepreise dürften insbesondere die Nachfrage nach besonders energieeffizienten Bürogebäuden steigern, bei älteren und unsanierten Beständen könnte es dagegen Abschläge geben.“

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Zweite Runde: Bundesrat will Wohnungsgenossenschaften vor grauem Kapitalmarkt schützen – Bundestag dagegen

Laut Gesetzentwurf werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen der Schutz der Rechtsform der Genossenschaft. Die Marke Genossenschaft soll vor solchen Geschäftsmodellen, die dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet werden, geschützt werden. Und zum anderen soll das Gesetz somit einen Beitrag zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen leisten.

Das Problem besteht konkret darin, dass Kapitalstellen sich als Wohnungsgenossenschaften ausgeben, unrealistische Renditen versprechen, jedoch nicht dem Förderzweck des Schaffens von bezahlbarem Wohnraum dienen. Der Bundesrat will daher im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft aufnehmen. Daran sollen sowohl Verbraucher als auch die (zu gründenden) Genossenschaften erkennen, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sollen verpflichtet werden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.

Die Länderkammer war bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit einem wortgleichen Gesetzentwurf gescheitert. Die Ampel-Koalition sieht auch jetzt keinen Bedarf für das neue Gesetz und verweist auf das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften (Genossenschaftsnovelle) aus dem Jahr 2017 und auf die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen von 2020.

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