Archiv für März 2021

Corona-bedingte Emissionsminderung im Jahr 2020, Gebäudesektor erreicht Klimaziel jedoch nicht

Laut deutscher Klimabilanz 2020, vorgestellt vom Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesumweltministerium (BMU), konnte Deutschland seine Emissionen 2020 um rund 8,7 Prozent senken. Im Vergleich zu 1990 entspricht dies einem Rückgang um 40,8 Prozent. Allerdings ist rund ein Drittel der Emissionsminderung auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Gebäudesektor erreichte sein Ziel bei der Emissionsminderung nicht (» der VDIV berichtete).

Im Gebäude- und Verkehrssektor ist weiterhin Nachholbedarf notwendig. Denn dass der Verkehrssektor seine Klimaziele knapp erreichte, sei maßgeblich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Nach Lockerungen der Pandemieeinschränkungen sei mit einem Wiederanstieg des CO2-Verbrauchs zu rechnen. Im Gebäudesektor wurde das Klima-Ziel maßgeblich verfehlt. Der CO2-Ausstoß ist zwar um gut drei Millionen Tonnen gesunken, wodurch eine Reduktion von 2,8 Prozent zum Vorjahr verbucht werden kann. Zum Erreichen des Klimaziels fehlten jedoch noch zwei Millionen Tonnen. Auch hier ist von einem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auszugehen, allerdings im negativen Sinne: Durch die größere Zahl an Homeoffice-Nutzern stiegen die Verbräuche in Privathaushalten, während in Büros und Gewerbeeinheiten weitergeheizt worden sei. Folge der Zielverfehlungen ist nun die Bewertung der Zahlen durch einen Expertenrat (innerhalb eines Monats) und ein Entgegenwirken der Zielverfehlung durch ein Sofortprogramm des Bundesbauministeriums (innerhalb von drei3 Monaten).

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Wohnraumschutzgesetz in Niedersachsen verabschiedet

Am 16. März hat der niedersächsische Landtag das Wohnraumschutzgesetz verabschiedet. Künftig müssen Vermieter in Niedersachsen gewisse Mindeststandards bei ihren Mietwohnungen einhalten. So sollen Mieter vor überteuerten oder maroden Wohnungen geschützt werden. Bislang fehlte Kommunen die rechtliche Handhabe, um gegen Verstöße vorzugehen.

Das Gesetzt beinhaltet Regelungen für Sanitäranlagen, Strom, Wasser, Heizungsanlagen, Licht und Belüftung. Neben der Funktionstüchtigkeit der Wohnungsausstattung befassen sich die Regelungen auch mit der Belegungsdichte. Überbelegtem und überteuertem Wohnraum soll so effektiv entgegengewirkt werden.

Bei Nichteinhaltung kann die Kommune den Vermieter verpflichten, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Regelungen vorzunehmen. Kommt dieser den Forderungen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem können Wohnungen auch für unbewohnbar erklärt werden. Der Vermieter ist dann gezwungen, die Mieter auf eigene Kosten adäquat unterzubringen.

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