Archiv für Mai 2020

Trend zur verstärkten Digitalisierung im Mittelstand

Der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen, die von 2016 bis 2018 erfolgreich Digitalisierungsprojekte abgeschlossen haben, liegt bei 40 Prozent, so eine repräsentative Analyse von KfW Research. Das entspricht einer Steigerung um 10 Prozentpunkte gegenüber den vorangegangenen drei Jahren. Unternehmen aller Größenklassen und Wirtschaftszweige investieren verstärkt in den Einsatz neuer oder verbesserter digitaler Technologien für Prozesse, Produkte und Dienstleistungen oder Geschäftsabläufe. 

Auf Grundlage des KfW-Mittelstandspanels haben die Analysten auch die Digitalisierungsausgaben unter die Lupe genommen. Sie betragen pro mittelständischem Unternehmen in den Jahren 2016 bis 2018 unverändert rund 17.000 Euro im Jahr. Der gesamte deutsche Mittelstand hat im Jahr 2018 gut 19 Milliarden Euro in die Digitalisierung investiert. 34 Milliarden Euro flossen im selben Zeitraum in traditionelle Innovationen, 220 Milliarden Euro in Gebäude, Maschinen und Einrichtungen.

Große Mittelständler setzen häufiger Digitalisierungsprojekte um und geben mehr Geld dafür aus als kleine Mittelständler. Deutliche Unterschiede zeigen sich auch in Vergleich der Branchen: Bei wissensbasierten Dienstleistern wie etwa IT- und Informationsdienstleistern sowie Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungen und im forschungs- und entwicklungsintensiven verarbeitenden Gewerbe wie etwa dem Maschinenbau oder der Chemie realisiert nahezu jedes zwei Unternehmen ein Digitalisierungsprojekt. Im Baugewerbe ist es nur knapp jedes dritte.

Nach Einschätzung von Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW Bankengruppe, wird die aktuelle Corona-Krise als Beschleuniger der digitalen Transformation im Mittelstand wirken. Gerade jetzt zeige sich besonders, welche Wettbewerbsvorteile sich durch digitalisierte Geschäftsmodelle, Produkte und Prozesse ergeben. Sie ermöglichten in vielen Fällen ein Fortführen des Geschäftsbetriebs, der aufgrund der Corona-Beschränkungen sonst zu vollständigem Erliegen gekommen wäre.

Hier können Sie die » Studie von KfW Research zur Digitalisierung im Mittelstand abrufen.

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Verfassungsklage gegen Berliner Mietendeckel

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin eingereicht. Die Abgeordneten halten das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachtet. Durch den sogenannten Mietendeckel würden in der Hauptstadt bestehende Regelungen des Bundes zum Mieterschutz verdrängt.

Ob das tatsächlich so ist, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Hinter der „abstrakten Normenkontrolle“ steckt die Möglichkeit, ein beschlossenes Bundes- oder Landesgesetz in Karlsruhe daraufhin überprüfen zu lassen, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Einen entsprechenden Antrag kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages stellen. Den Antrag auf Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel haben 204 der insgesamt 246 Bundestagsabgeordneten der Union sowie alle 80 Mitglieder der FDP-Fraktion unterzeichnet. Es rufen insgesamt also 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe an. Sie wollen mit ihrer Klage auch verhindern, dass sich das Modell Mietendeckel verbreiten könnte.

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