Archiv für Januar 2020

KfW Bankengruppe blickt auf erfolgreiches Förderjahr zurück

Das Gesamtgeschäftsvolumen der KfW ist im Jahr 2019 auf 77,3 Mrd. Euro gestiegen (2018: 75,5 Mrd. Euro). Auf die Förderung von Unternehmen, Privatkunden und Kommunen in Deutschland entfielen 43,4 Mrd. Euro (2018: 46,0 Mrd. Euro). Die Nachfrage nach Förderkrediten war aufgrund des Niedrigzinsumfelds sowie der guten Finanzierungsbedingungen zwar insgesamt rückläufig, in den einzelnen Programmen jedoch unterschiedlich. Das im September 2018 eingeführte Baukindergeld verzeichnete auch im Jahr 2019 eine große Nachfrage. Das KfW-Wohneigentumsprogramm konnte mit einem deutlichen Zusageplus einen substanziellen Beitrag zur Schaffung von Wohneigentum in Deutschland leisten.

Im Förderschwerpunkt Energieeffizienz & Erneuerbare Energien förderte die KfW Unternehmen mit 8,1 Mrd. Euro (2018: 7,4 Mrd. Euro). Das KfW-Programm Erneuerbare Energien erzielte deutliche Zuwächse (2,9 Mrd. Euro; Vorjahr 1,8 Mrd. Euro).

Das Segment Private Kunden übertraf mit einem Fördervolumen von 20,6 Mrd. Euro das Vorjahresniveau (2018: 19,1 Mrd. Euro). Mehr als die Hälfte des Volumens entfällt mit 11,2 Mrd. Euro (2018: 12,0 Mrd. Euro) auf den Förderschwerpunkt Energieeffizienz & Erneuerbare Energien mit dem Kreditprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren”. Die Nachfrage im Programmteil Energieeffizient Bauen (7,6 Mrd. Euro; Vorjahr 7,7 Mrd. Euro) war unverändert hoch.

Erfreulich positiv hat sich der Schwerpunkt Wohnen & Leben entwickelt, in dem die KfW eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung unterstützt, die Schaffung von Wohnraum und Förderung der Wohneigentumsbildung. Insgesamt konnte das Fördervolumen von 5,0 Mrd. Euro im Vorjahr auf 7,6 Mrd. Euro gesteigert werden. Neben der Verbesserung von Programmbedingungen hat auch das im September 2018 eingeführte Baukindergeld zu diesem erfreulichen Ergebnis beigetragen. Im genannten Programm wurden 2019 mehr als 120.000 Anträge mit einem Volumen von rund 2,7 Mrd. Euro zugesagt (seit Programmstart insgesamt 185.000). Auch das KfW-Wohneigentumsprogramm verzeichnete 2019 einen deutlichen Volumenzuwachs (4,4 Mrd. Euro gegenüber 3,5 Mrd. Euro im Vorjahr).

Ausblick 2020

Ein Schwerpunkt für das neue Jahr wird die Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Klimaschutzprogramms 2030 sein. Schon ab März wird die Bankengruppe den Mittelstand bei der Transformation zu mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz mit einem neuen Förderkredit für Klimaschutzinvestitionen begleiten. Das Programm wird mit einem Effektivzins ab null Prozent für den Kreditnehmer starten. In Abstimmung mit dem Bund werden weitere Initiativen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Energiewirtschaft vorbereitet. Darüber hinaus arbeitet die KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Finanzen an der Umsetzung des Koalitionsbeschlusses zur Schaffung eines Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Klimatechnologie, aufwachsend in Höhe bis zu 10 Mrd. Euro. Möglicher Bestandteil ist ein Dachfonds für Wachstumskapital zur weiteren Verbesserung der Finanzierungssituation junger und wachsender Unternehmen.

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Bundesregierung legt Förderprogramm für Heizsysteme neu auf

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 sollen CO2-arme Heizungssysteme stärker gefördert werden. Dazu sollen zeitnah neue Förderrichtlinien festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16415) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15677). Bis dahin blieben die alten Regelungen bestehen, eine rückwirkende Prämie solle nicht gewährt werden. Die im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vorgesehenen obligatorischen Beratungen von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern sollen von Energieberatern der Verbraucherzentrale durchgeführt werden.

Das Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der die dafür zuständigen Bundesministern für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, sowie des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, vorgelegt hatten. Darin enthalten sind finanzielle Anreizprogramme, um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen. So soll eine sogenannte Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt werden. Gleichzeitig verbietet die Bundesregierung in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, den Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026. Allerdings darf auch danach noch eine Ölheizung eingebaut werden, sofern sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird. Die Vorgaben dafür sind derzeit im Detail noch nicht festgelegt. Zudem soll es Ausnahmen geben, wenn weder Gas- noch Fernwärmeleitungen in der Nähe liegen und eine Versorgung mit erneuerbarer Energie zu „unbilligen Härten” führen würde (» der VDIV berichtete).

Insgesamt ist der Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundlichere Heizanlagen bereits in den jetzigen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) förderfähig (KfW-Programme, Marktanreizprogramm). Allerdings sollen mit einer neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden. Unabhängig davon ist der Austausch einer Ölheizung künftig zusätzlich steuerlich absetzbar: Der für die steuerliche Förderung geltende Satz soll bei 20 Prozent je Einzelmaßnahme liegen – als ein Bestandteil der Förderung aller Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, der bis zu einem Gesamtvolumen von 40.000 Euro pro Objekt ab dem 1. Januar 2020 eingeführt wird und eine Minderung der Steuerschuld über drei Jahre ermöglichen soll. In die steuerliche Förderung fallen neben dem Heizungstausch auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden.

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