Archiv für April 2018

Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gibt Empfehlung zur MaBV ab

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hat sich am 12. April zur Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beraten. Die Verordnung soll die Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Makler konkretisieren. Im Bundesratsausschuss wurden dabei weitere Änderungen vorgenommen, was letztlich den Prüfbehörden entgegenkommen soll, aber die Durchsetzung der Weiterbildungspflicht schwächen dürfte.

Das Gesetz zur Einführung von Zulassungsvoraussetzungen für Wohnimmobilienverwalter tritt am 1. August in Kraft. Einzelheiten zur damit verbundenen Versicherungs- und Weiterbildungspflicht (20 Stunden in drei Jahren) werden in der MaBV geregelt. Der Referentenentwurf zur Änderung der MaBV (BR-Drs. 93/18) sah vor, dass Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung im Umfang von 500.000 Euro pro Versicherungsfall abschließen müssen und alle drei Kalenderjahre spätestens bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres eine Erklärung gegenüber dem Gewerbeamt darüber abgegeben müssen, dass die Weiterbildungspflicht für den Gewerbetreibenden sowie seine Objektbetreuer abgeleistet wurde. Diese Regelung wurde durch den Wirtschaftsausschuss des Bundesrats in seinen Empfehlungen an den Bundesrat (BR-Drs. 93/1/18) nun weiter abgeschwächt. So soll es nach dem Willen des Wirtschaftsausschusses in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, die Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung unaufgefordert dem Gewerbeamt zu übermitteln. Stattdessen soll diese nur noch auf Nachfrage den Behörden mitgeteilt werden. „Dies brächte die gewichtigen Vorteile, dass zum einen die Gewerbeamts-Kontrollen planbar sind und damit eine gleichbleibende Arbeitsbelastung erreicht wird; zum anderen wird damit eine intensivere Prüfung der Mitteilung und echte Prävention ermöglicht. Denn die Gewerbetreibenden müssten auf Grund der intensiveren Kontrollen bei unrichtigen Mitteilungen eher mit Entdeckung rechnen und würden daher die Weiterbildung ernsthafter betreiben bzw. diese bei ihren Beschäftigten nachhalten.” heißt es.

Die Verordnung wird voraussichtlich am 27. April im Deutschen Bundesrat verabschiedet.

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Studie: Wohnungsnot befeuert Altersarmut

Vielen Menschen mittleren Alters, die kein Wohneigentum finanzieren können, drohe Altersarmut. So das Ergebnis einer Studie des Pestel-Instituts. Betroffen seien vor allem über 50-Jährige, die nicht zu den Spitzenverdienern zählen, unterbrochene Erwerbsbiografien aufweisen und kein Wohneigentum besitzen.

Die Untersuchung verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der zunehmenden Wohnraumknappheit und der drohenden Altersarmut. Schon der Kauf einer kleinen Wohnung könne Verarmung im Alter verhindern, so die Studienmacher. Den Berechnungen des Pestel-Instituts zufolge werden 40 Prozent der 45- bis 55-Jährigen weniger als 800 Euro Rente pro Monat erhalten. Nach Abzug der Kaltmiete sind sie bei Renteneintritt auf Grundsicherung angewiesen.

Baukindergeld nur ein erster Schritt

Die Experten fordern mehr staatliche Anstrengungen zur Förderung von Wohneigentum und erachten neben dem geplanten Baukindergeld auch mehr Unterstützung beim Aufbau von Eigenkapital für erforderlich. So können etwa Bürgschaften oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer mehr Familien in Wohneigentum bringen. Auch die Kommunen sehen sie in der Pflicht: Sie müssten mehr Bauland freigeben, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Die Studie wurde im Auftrag des Verbändebündnisses Wohneigentum erstellt, der Immobilienverbände, Wohnungsbaugesellschaften und die Bundesarchitektenkammer angehören.

Kaufen ist günstiger als Mieten – IW Köln berechnet Kostenvorteile

Kaufen ist günstiger als Mieten – auch in den Metropolen. Das Ergebnis einer aktuellen Studie des IW Kölns bestätigt die Studie des Pestel-Instituts. So seien die Kosten für Selbstnutzer in Deutschland rund ein Drittel günstiger als jene von Mietern. Beispiel Frankfurt am Main: Eine eigene Immobilie in der Main-Metropole ist rund 38 Prozent günstiger als eine vergleichbare Mietwohnung. Auch in anderen deutschen Großstädten überwiegt der Kostenvorteil für das Wohneigentum.  

Ausschlaggebend dafür sind die derzeit noch immer niedrigen Zinsen, so die Forscher des IW Köln. Problematisch ist jedoch nach wie vor, dass vielen Menschen der Einstieg in den Immobilienmarkt erschwert wird. „Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss für Eigenkapital und Nebenkosten knapp 30 Prozent des Kaufpreises angespart haben. Allerdings hätten nur elf Prozent der Mieter überhaupt 50.000 oder mehr gespart“, so Michael Voigtländer, Immobilienexperte des IW Köln. Daher sei es entscheidend, frühzeitig zu kaufen, um die Immobilie rechtzeitig vor dem Renteneintritt abzubezahlen. Auch die Kölner Wirtschaftsforscher empfehlen, wie das Pestel-Institut, die Erwerbsnebenkosten zu senken – etwa durch die Reform der Grunderwerbsteuer oder staatliche Bürgschaften.

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