Fristen

Seit dem 1.9.2001 geltenden Mietrecht haben sich viele Fristen geändert. Die wichtigsten, die Sie kennen müssen, sehen Sie hier auf einen Blick.

  • Betriebskosten/ Abrechnungsfrist: spätestens innerhalb 1 Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums
  • Fristlose Kündigung/ Zahlungsverzug: Verlängerung der Schonfrist auf 2 Monate ab Einreichung der Räumungsklage
  • Indexmiete/ Wohnraum: unbegrenzt möglich
  • Kündigungsfrist/ Mieter: 3 Monate unabhängig von der Laufzeit
  • Kündigungsfrist/ Vermieter: 3 Monate, ab einer Laufzeit von 5 Jahren: 6 Monate, ab einer Laufzeit von 8 Jahren: 9 Monate
  • Mieterhöhung nach § 558 BGB/ Klagefrist: spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist
  • Mieterhöhung/ Sonderkündigungsrecht: bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang der Erhöhung zum Ablauf des übernächsten Monats
  • Modernisierung/ Ankündigungsfrist: 3 Monate vor Beginn der Arbeiten
  • Modernisierungserhöhung/ Zahlungszeitpunkt: Erhöhungseintritt mit Beginn des 3. Monats ab Zugang des Erhöhungsschreibens
  • Staffelmiete: unbegrenzt möglich
  • Zeitmietvertrag/ Befristungsgrenze: mit Befristungsgrund unbegrenzt möglich
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