Lexikon Fachbegriffe

Sozialklausel

Das bürgerliche Gesetzbuch schützt im Rahmen des Mietrechts alte und kranke Menschen ganz besonders: Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach einer Kündigung dann verlangen, wenn für ihn der Umzug eine besondere Härte bedeutet.

Dies kam einem Ehepaar zugute, dessen Vermieter im Ausland lebte, nach Deutschland zurückkommen wollte und ihm wegen Eigenbedarfs kündigte. Die Ehefrau widersprach, weil für ihren 80-jährigen, fast blinden Mann ein Auszug unzumutbar sei. Das Gericht folgte dem Argument.
(KG Berlin – 8 U 288/03)

Modernisierungserhöhung, Zahlungstermin

Eine Modernisierungserhöhung können Sie Ihrem Mieter in Textform mitteilen. Das bedeutet: Ein unterschriebenes Fax an den Mieter genügt bereits. Denken Sie daran, dass Ihr Mieterhöhungsschreiben eine Kostenberechnung samt notwendiger Erläuterungen enthalten muss.

Schon mit Beginn des 3. Monats, nachdem Ihr Mieter Ihr Erhöhungsschreiben im Briefkasten gefunden hat, muss er mehr Miete zahlen.

Beispiel

Ihr Erhöhungsschreiben wirft der Postbote am 12.9.2013 in den Briefkasten Ihres Mieters ein. Bereits ab dem 1.12.2013 muss Ihr Mieter Ihnen die erhöhte Miete zahlen.

Wichtig

Kündigen Sie Ihre Modernisierung nicht oder nicht richtig an, müssen Sie 6 Monate länger auf Ihre Mieterhöhung warten. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Mieterhöhung 10 % höher ausfällt, als Sie dem Mieter mitgeteilt haben.

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