Lexikon Fachbegriffe

Kündigungsfrist, möblierter Wohnraum

Möblierter Wohnraum ist vor allem in Universitätsstädten oder Grenzstädten keine Seltenheit. Man hat hiermit als Vermieter die Möglichkeit, relativ geringe Wohnfläche für eine vergleichsweise hohe Miete abzugeben. Für möblierten Wohnraum gelten die gleichen Fristen wie für unmöblierten Wohnraum. Daraus ergibt sich zunächst für beide Seiten, dass mit den jeweiligen Fristen und auf Seiten des Vermieters mit den gesetzlichen Gründen ordentlich wie außerordentlich gekündigt werden kann.

Vermieten Sie ein möbliertes Zimmer oder eine möblierte Wohnung, gelten für Sie die gleichen Fristen, die auch für die Vermieter einer unmöblierten Wohnung gelten. Einzige Ausnahme: Befindet sich das bzw. die möblierten Zimmer in Ihrer Wohnung und haben Sie diese nicht an eine Familie vermietet, können Sie wesentlich schneller kündigen. Ist Ihre Kündigung bis spätestens zum 15. eines Monats bei Ihrem Mieter, muss er bereits zum Ende dieses Monats ausziehen (§ 573 c Abs. 3 i.V.m. § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Die wesentlichen Kündigungsvorschriften

Weiterhin gilt, dass Sie als Vermieter ein „berechtigtes Interesse“ als Kündigungsgrund anführen müssen, um nach § 573 Abs. 1 BGB kündigen zu können. Je nach Dauer des Mietverhältnisses beträgt die Frist dann drei, sechs oder neun Monate. Die Frist beginnt in dem Monat, in welchem die formgerechte Kündigung bis zum dritten Werktag dem Mieter zugestellt wurde.

Es gelten weiterhin die Härtefallgrundsätze, sodass der Mieter sich nach § 574 BGB mit einem Widerspruch gegen Ihre Kündigung wehren kann. Was im Zweifel ein hinzunehmender Härtefall ist und was bloß eine Ausrede, muss im Einzelfall entschieden werden. Die bei ImmobilienScout24 angebotenen Muster-Mietverträge können Ihnen bei Formulierungen helfen, sie lassen sich kostenfrei herunterladen.

Anders sieht es bei befristeten Mietverhältnissen aus, wo regelmäßig nur mit einer außerordentlichen Kündigung ein Erfolg erzielt werden kann. Näheres regeln die §§ 543 und 569 BGB. Hier sollte man jedoch prüfen, ob alle Voraussetzungen für einen Zeitmietvertrag vorliegen. Wenn nicht, dann wurde der Mietvertrag nämlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, womit wieder andere (i.d.R. einfacher durchzusetzende) Fristen gelten.

Sonderbedingungen bei möbliertem Wohnraum in Vermieterwohnung

Als Vermieter besitzen Sie dann ein großes Schutzbedürfnis, wenn sich die Wohnung oder das Zimmer in der eigenen Wohnung befindet. In § 549 BGB wird dargelegt, wann Mieterschutz einmal nicht gilt. Nach Absatz 2 Nummer 2 des vorgenannten Paragraphen können Sie dann möblierten Wohnraum als Teil der eigenen Wohnung leichter kündigen.

Gewerberaummiete Fälligkeit

Bei Gewerberaumvermietungen gelten einige Sonderregelungen, da das Gesetz eine weitestgehend freie Vertragsgestaltung vorsieht. Aus diesem Grunde gibt es auch keine einheitlichen Grundsätze an die sich gehalten werden kann, allerdings eine Reihe von Hilfestellungen. So finden Sie auf dieser Seite eine Reihe von Musterdokumenten und Muster-Mietverträgen zum kostenlosen Download. Hierdurch vermeiden Sie Formfehler und unwirksame Klauseln zum eigenen Nachteil.

Für die Fälligkeit der Gewerberaummiete kommt es darauf an, wann Ihr Gewerberaum-Mietvertrag abgeschlossen und was bezüglich der Fälligkeit vereinbart wurde.

3 Varianten gibt es:

  • Sie haben einen Gewerberaum-Mietvertrag vor dem 1.9.2001 abgeschlossen und keine Regelung hinsichtlich der Fälligkeit der Miete getroffen.
    Die Folge: Der Mieter darf die Miete für den laufenden Monat bis zum letzten Tag dieses Monats bezahlen (§ 551 BGB alt). Bezahlen heißt: Das Geld auf den Weg schicken bzw. seine Überweisung bei der Bank einreichen. In Zeiten von SEPA bedeutet das für Sie als Vermieter allerdings keine weitere Verzögerung.
    Sie haben einen Gewerberaum-Mietvertrag vor dem 1.9.2001 abgeschlossen. Darin findet sich die übliche Klausel, dass Ihr Mieter bis zum 3. Werktag im Monat die Miete für den laufenden Monat vorauszahlen muss.
  • Die Folge: Der Mieter muss das Geld bis zum 3. Werktag im Monat auf den Weg schicken. Kombiniert mit einer “Rechtzeitigkeits-Klausel” (= Klausel, die besagt, dass für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang bzw. die Gutschrift maßgebend ist), muss die Miete dann bis zum 3. Werktag bei Ihnen eingegangen sein.
  • Sie haben einen Gewerberaum-Mietvertrag ab dem 1.9.2002 abgeschlossen und zwar ohne eine Regelung, bis wann der Mieter die Miete bezahlen muss. Über § 597 Abs. 2 BGB neu gilt dann die neue Fälligkeitsregelung für Wohnraum (§ 556 b Abs. 1 BGB neu).

Das bedeutet

Die Miete ist spätestens bis zum 3. Werktag im Voraus fällig. Eine Vereinbarung über die Fälligkeit benötigen Sie also nicht in Ihrem Mietvertrag, empfiehlt sich aber aus Klarstellungsgründen. Nicht verzichten sollten Sie allerdings auf eine Rechtzeitigkeits-Klausel. Ähnlich sieht es bei Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses aus. So können Sie beispielsweise festlegen, wann die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung erfüllt sind. In der Praxis empfiehlt sich da die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die Insolvenz oder aber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn also bereits gepfändet wird.

Festlegen können Sie zudem Regelungen, wann die Miete erhöht oder generell angepasst wird. In vielen Musterverträgen findet sich der Passus, dass anhand des „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ vorgegangen wird. Dieser wird vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellt

Zusätzlich absichern können Sie sich dadurch, indem Sie durch den Mieter selbst vorgenommene bauliche Veränderungen (Anbauten, etc.) bei der Neuberechnung außer Acht lassen. Hierdurch kann nämlich eine Wertsteigerung stattfinden, die der Mieter zum Anlass für Mietpreissenkungen nehmen könnte.

Sonderregelungen beim Mietzins

Gerade weil Sie bei der Höhe des Mietzinses unabhängig sind, gibt es für Gewerberäume keinen Mietspiegel oder vergleichbare Messgrößen. Schwierigkeiten könnte es vielmehr bei den Nebenkosten geben. Diese können entweder pro Quadratmeter, pro Kopf oder pauschal berechnet werden. Ausgenommen sind nur Heiz- und Warmwasserkosten, die zentral gesteuert und deshalb verbrauchsabhängig berechnet werden. Hierdurch kann sich die Fälligkeit verlängern.

Ansonsten sind weitere Betriebskosten, etwa für die Substanzerhaltung oder die Sicherung des Gebäudes, frei verhandelbar. Anpassungen können Sie abhängig vom Vertragswerk vornehmen. Gerade bei Gewerbemietverträgen nach Umsatzmiete empfiehlt es sich, den Begriff des Umsatzes genau zu definieren und auch Fälligkeiten klar zu handhaben. Typischerweise setzt man beim Nettoumsatz, also beim Betrag ohne Umsatzsteuer, an.

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